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Tobias Hans
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Frage von Martin L. •

SVOLT: Sollte nicht vor Beauftragung zahlreicher Gutachten Verbotstatbestände, die im Nachhinein nicht mehr korrigierbar sind, ausgeschlossen werden?

Am 08, Februar 2021 wies die obere Baubehörde die Planer (FIRU) mit einem Schreiben auf einen möglichen Verbotstatbestand gemäß AwSV hin (siehe Seite 84ff https://onedrive.live.com/?authkey=%21AAP6ntsalBDP13I&cid=6BBE8885D8F15234&id=6BBE8885D8F15234%212108&parId=6BBE8885D8F15234%212061&o=OneUp). Herr Maxim Hantsch Kramskoj (Vice President Marketing SVolt) bestätigte im Herbst die von der BI FdL angenommenen Mengen an Nickel in Ihrer Größenordnung (Nickel gehört wie Lithium, Mangan sowie das vorgesehene Elektrolyt zu den Stoffen der Wassergefährdungsklasse 2) pro kWh. Folglich wird die etwa 180fache zulässige Menge pro Jahr benötigt, was einen 24/7 Betrieb fast unmöglich macht. In den Workshops des Begleitgremiums sollten alle Fragen geklärt werden. Bis heute sind die Stoffströme- mengen unbekannt, obwohl diese einfach zu ermitteln sind. Warum? Wann darf die OBB mit einer Antwort des Schreibens rechnen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr L.

vielen Dank für Ihre weitere Anfrage. 

Die Gutachten, die zeitnah den Mitgliedern des Gemeinderates Überherrn und voraussichtlich ab 12. April auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, dienen unter anderem der Klärung der von Ihnen aufgeworfenen und weiterer Fragen. Darüber hinaus wird es auch eine öffentliche Informationsveranstaltung geben, ehe der Gemeinderat sich mit dem weiteren Verfahren und einer möglichen Bausatzung beschäftigen wird. 

Herzliche Grüße
Ihr Tobias Hans 

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