Staatliche Bereicherung am Benzinpreis: Welche Gegenmaßnahmen erwägen Sie als politisch Verantwortlicher im Saarland und im Bundesrat?
Die Mineralölsteuer ist ja bereits seit Jahren auf einen Festbetrag gedeckelt. CO2steuer ist neu und macht keine 2ct aus. Eine "Bereicherung" findet allenfalls über die mitsteigende MWst statt, die ja für alle Waren und Dienstleistungen gleich ist. Sicher kommt auch dem Saarland ein gut Teil dieser Einnamen zugute. Welche Möglichkeit sehen Sie, hier in Ihrem Zuständigkeitsbereich einzugreifen? Wie und wo wollen Sie das dann kompensieren?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die steigenden Energiepreise belasten alle und treiben uns alle um. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufs Auto angewiesen sind, machen sich Sorgen, wie sie in Zukunft zur Arbeit kommen sollen. Familien müssen sich auf einmal fragen, ob die es sich noch leisten können, ihre Kinder ins Sporttraining oder den Musikverein zu fahren. Das betrifft auch die ganz breite Mittelschicht und diese Menschen kommen langsam wirklich an ihre Belastungsgrenze. Der Staat verdient an den Preissteigerungen kräftig mit. Etwa die Hälfte der Spritpreise besteht aus Steuern und Abgaben. Deswegen sage ich ganz klar: Die Energiefrage darf nicht zur sozialen Frage werden.
Deswegen haben wir als saarländische Landesregierung in der Sitzung des Bundesrates am 11. März 2022 auch einen Entschließungsantrag mit dem Titel "Energiepreise stabilisieren und Kompensationen für private Haushalte und Wirtschaft auf den Weg bringen" eingebracht, der nun im Bundesrat beraten wird.
Teil des Antrages ist unter anderem die Forderung, dass der Problematik steigender Energiepreise auch dadurch begegnet werden muss, dass die Steuern auf Energieerzeugnisse befristet für einen bestimmten Zeitraum abgesenkt werden. Dazu gehören aus meiner Sicht folgende mögliche Maßnahmen:
- Eine Spritpreisbremse, also eine temporäre Absenkung der auf Sprit und Heizöl erhobenen Mehrwertsteuer. Auch die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme soll abgesenkt werden.
- Eine Absenkung der Energiesteuer auf Sprit auf das europäische Mindestmaß, so wie es bereits in anderen Ländern der Europäischen Union geschehen ist.
- Eine Absenkung der Stromsteuer von derzeit 2,05 Cent pro Kilowattstunde auf den unionsrechtlich zulässigen Mindeststeuersatz von 0,1 Cent pro Kilowattstunde bei nichtgewerblicher Nutzung und 0,05 Cent bei gewerblicher Nutzung.
Herzliche Grüße
Ihr Tobias Hans