Frage an Tobias Hans von Barbara B. bezüglich Sport
Hallo, ich hätte da Mal ne Frage. Wieso darf im Lockdown Fussball gespielt werden und überall wird der Freizeit Sport wie Zumba z.b. verboten. Gilt nicht gleiches Recht für alle? Und wieso darf das Globus Warenhaus sein ganzes Sortiment verkaufen, während die kleinen Geschäfte schließen müssen?
Mfg. B. B.
Sehr geehrte Frau Bruxmeyer,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der von Ihnen angesprochene Profisport hat in den vergangenen Wochen umfangreiche Hygiene- und Testkonzepte vorgelegt, um den Spiel- und Wettbewerbsbetrieb in der bekannten Form weiter aufrechtzuerhalten. Die dabei entstehenden Kosten werden von den Verbänden und Vereinen getragen, sodass für die Gesellschaft an dieser Stelle keine weiteren Kosten oder Belastungen entstehen. Dennoch muss bei weiteren Einschränkungen des alltäglichen Lebens auch über den Profisport konstruktiv diskutiert werden.
Die Frage zu angebotenen Sortimenten ist in der derzeit geltenden „Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ geregelt. Dort heißt es, dass „Mischsortimente in SB-Warenhäusern oder Vollsortimentgeschäften, sowie in Discountern und Supermärkten und sonstigen Ladengeschäften verkauft werden dürfen, wenn der erlaubte Sortimentsteil im gesamten Warenangebot wesentlich überwiegt (Schwerpunktprinzip). Diese Betriebe dürfen alle Sortimente vertreiben, die sie gewöhnlich – auch in Form von Aktionsangeboten – verkaufen. Eine Ausweitung des Angebots über das zum 12. Dezember 2020 geltende Angebot hinaus ist grundsätzlich nicht erlaubt.“
Es soll dadurch vermieden werden, dass die Bürgerinnen und Bürger in verschiedene Ladenlokale gehen, um ihre Einkäufe zu erledigen. Diese Regelung folgt also einer gesundheitspolitischen Logik mit dem Ziel, Kontakte bestmöglich einzugrenzen und zu vermeiden, wenngleich hierdurch die wirtschaftliche Binnengerechtigkeit eingeschränkt wird. Eine Abschaffung dieses Prinzips würde auch nicht zwangsläufig dafür sorgen, dass die Einzelhändler profitieren. Ich verstehe dennoch, dass das Schwerpunktprinzip bei vielen das Gerechtigkeitsgefühl stört. Da auch unsere Nachbarland wie andere Bundesländer das Schwerpunktprinzip anwenden, könnte eine andere Regelung sinnvoll ohnehin nur bundesweit vereinbart werden.
Die saarländische Landesregierung hat sich aber vor dem Hintergrund der Gerechtigkeit dafür eingesetzt, dass gerade die auch von Ihnen angesprochenen großen Häuser sich nach einem intensiven Gedankenaustausch zu einem verantwortliches Handeln verpflichtet haben, um die Corona-Pandemie zurückzudrängen. Vertreter großer SB-Warenhäuser haben in dieser Videokonferenz geäußert, ein Zeichen setzen zu wollen und auf Werbeaktionen zu verzichten, die nicht zum normalen Angebot gehören.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund