Frage an Tobias Hans von michail h. bezüglich Politisches Leben, Parteien
Sehr geehrter Herr Hans,
laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung, gemeldet von n-tv https://www.n-tv.de/politik/Restaurantbesuch-bringt-Spahn-Kritik-ein-article22176425.html, war ein Minister der Regierung Merkel mit seinem Ehemann, zwei Bekannten und Personenschützern in einem Restaurant in Berlin-Schöneberg.
Es wird berichtet: "Eine Dame, die am Nachbartisch saß, erkrankte später an Covid-19, ebenso wie der Minister. Sie macht dem Minister Vowürfe.
Dass er sich persönlich bei dem Restaurant meldet und seine Infektion bekannt gibt, sei laut seinem Sprecher nicht vorgeschrieben. Lediglich das Gesundheitsamt muss immer informiert werden. Insofern habe der Minister seine Verpflichtungen in dieser Situation erfüllt, heißt es laut Bericht.
Allerdings waren die Berliner Gesundheitsämter schon zu diesem Zeitpunkt am Limit - und benötigten bei der Kontaktnachverfolgung bereits die Hilfe von der Bundeswehr."
Weiterhin: Auch wenn nicht klar ist, ob sich die ältere Dame tatsächlich beim Restaurantbesuch angesteckt hat - die Appelle des Ministers der Regierung Merkel, in der Pandemie aufeinander aufzupassen, bezeichnet sie als scheinheilig.
Meine Frage an Sie als Politiker in der jetzigen Notstandssituation durch Covid 19 ist, wie hätten Sie sich in der Situation als verantwortlicher Minister verhalten und was würden Sie als angemessenes Verhalten eines verantwortlichen Ministers bezeichnen?
Vielen Dank.
Michail Hennrich
Sehr geehrter Herr Hennrich,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
In dem von Ihnen zitierten Bericht wird bereits darauf hingewiesen, dass der maßgebliche Akteur zur Kontaktnachverfolgung im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus das zuständige Gesundheitsamt ist. In den Gesundheitsämtern werden auf Basis der Ergebnisse der Kontaktnachverfolgung und der von den betroffenen Personen zur Verfügung gestellten Informationen Entscheidungen darüber getroffen, wie Kontaktpersonen einzustufen sind und ob ein höheres bzw. geringeres Infektionsrisiko besteht. Nur bei Personen mit höherem Infektionsrisiko – den sog. Kategorie-I-Kontakten, werden vom Gesundheitsamt weitere Maßnahmen angeordnet, bspw. eine Quarantäne und eine umfangreichere Rückwärts- und Vorwärtsermittlung von Kontakten. Eine weitere, persönliche Information von Personen oder Institutionen ist nicht erforderlich, wenn keine Hinweise auf eine Ansteckung vorliegen.
In der aktuellen Situation ist es aus meiner Sicht auch weiterhin unbedingt erforderlich, die Maßnahmen zur Reduzierung von Kontakten einzuhalten. Ziel ist es, die Zahl der Neuinfektionen wieder so deutlich zu reduzieren, dass die Zahl der Erkrankten zurückgeht und insbesondere unser Gesundheitssystem nachhaltig entlastet wird. Gemeinsam mit den ersten Erfolgen bei der Impfung gegen das Coronavirus können wir zuversichtlich sein, in diesem Jahr schrittweise die Pandemie überwinden.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund
Tobias Hans