Frage an Tobias Hans von Sabine K.
Sehr geehrter Herr Hans,
Da wir ab Mittwoch unser Blumengeschäft schließen müssen, wäre es für mich sehr wichtig zu wissen, ob wir in den Werkstattmodus gehen dürfen, um unsere Kunden und Fleuropaufträge, unter Einhaltung der Hygienevorschrift, mit Blumen beliefern dürfen , Sie glauben garnicht, was heute bei uns los ist, für wieviele Menschen ein Blumengruß zu Weihnachten wichtig ist. Im Frühling hat das super funktioniert und die Leute waren überaus dankbar. Mit freundlichen Grüßen
S. K.
Sehr geehrte Frau Kuhn,
gemäß der aktuellen Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind Abhol- und Lieferdienste vom Verbot der Öffnung derjenigen Ladenlokale ausgenommen, deren Betreten zur Entgegennahme einer Dienst- oder Werkleistung erforderlich ist. Der von Ihnen angesprochene „Werkstattmodus“ ist daher unter Einhaltung sämtlicher Hygiene- und Abstandsregeln möglich.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund
Tobias Hans