Frage an Tobias Hans von Rune B. bezüglich Menschenrechte
Herr Ministerpräsident,
Fridays for Future möchte im Saarland eine Straßendemo zum Globalen Klimastreik, 25. September, veranstalten und braucht dafür eine bis dato vom Ordnungsamt verweigerte Erlaubnis für diese Veranstaltungsart. Denn laut aktueller Corona-Rechtsverordnung sind immer noch keine bewegten Versammlungen erlaubt.
Die aktuelle Corona-Rechtsverordnung schränkt das Demonstrationsrecht aber immer noch zu stark ein, weil politische Straßendemos nur dann Aufmerksamkeit erzeugen, wenn möglichst viele Passanten den Demonstrationszug wahrnehmen. Dies ist bei ortsfesten Veranstaltungen nicht realisierbar.
Sie selbst sprachen sich bereits im Mai öffentlich für sogenannte Straßendemos aus, weil bei dieser Art Veranstaltungen die AHA-Hygieneregeln viel leichter einzuhalten seien als bei ortsfesten stehenden Versammlungen (Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article209380181/Tobias-Hans-Dann-sollte-man-Demonstrationen-in-dieser-Form-nicht-mehr-genehmigen.html).
Wann werden Sie also dem Ministerrat vorschlagen, Straßendemos wieder zu erlauben?
FFF hat ein detailliertes Hygienekonzept für bewegte Versammlungen, welches in anderen Bundesländern bereits erfolgreich erprobt wurde.
Wir freuen uns auf Ihre baldige Antwort
Sehr geehrte Frau Becker,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Versammlungsrecht aus Artikel 8 des Grundgesetzes ist eines unserer wichtigsten Grundrechte, ohne das eine Demokratie nicht denkbar wäre. Dennoch wird es, gerade auch mit Blick auf Versammlungen unter freiem Himmel, nicht uneingeschränkt gewährt. Die derzeitige Pandemie ist zweifelsohne eine Ausnahmesituation und erfordert von Seiten der Regierung Maßnahmen, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung weiter sicherstellen zu können. Durch diese Maßnahmen soll die Bevölkerung nicht in ihren Grundrechten beschränkt werden. Vielmehr dienen diese Maßnahmen dazu, die Pandemie einzudämmen und letztendlich Leben zu retten.
Selbstverständlich begrüßen wir es, das sich in der „Fridays for Future“-Bewegung viele gerade auch junge Menschen für die Themen Umweltschutz und Nachhaltigkeit engagieren und ihre Meinung auch in Form von Demonstrationen kundtun. Gerade diese Demonstrationen müssen aber derzeit entsprechend der außergewöhnlichen Lage auch mit außergewöhnlichen Schutzmaßnahmen geschehen. Dazu kann auch eine Standkundgebung anstelle einer sich fortbewegenden Demonstration gehören.
In meinem in der WELT am 12. Juni veröffentlichten Interview werde ich mit den Worten zitiert: „Demos, die sich bewegen, können die Regeln viel einfacher einhalten.Solche Bilder wie am letzten Wochenende dürfen nicht noch einmal entstehen.“
Es hat sich leider mittlerweile bei verschiedenen Demonstrationen, unter anderem am 1. August in Berlin, gezeigt, dass die Menschen sich häufig „sicher fühlen“ und sich nicht mehr an die Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen halten. Durch solche teils unverantwortlich durchgeführten Demonstrationen gegen Schutzmaßnahmen riskiert man, dass wieder strengere Schutzmaßnahmen und Einschränkungen beschlossen werden müssen. Gerade dies gilt es aber zu verhindern.
Darum haben wir in unserer aktuellen Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie festgelegt, dass Versammlungen zwar zulässig sind, jedoch ortsfest oder als Standkundgebung mit den entsprechenden Mindestabständen durchgeführt werden müssen. Eine sich fortbewegende Demonstration kann zwar ein ausgeklügeltes und in der Theorie auch funktionierendes Hygienekonzept haben, dieses ist hier aber für die Teilnehmer schwieriger einzuhalten und für den Veranstalter auch schwieriger zu kontrollieren. Werden den Demonstrierenden feste Plätze zugewiesen, erscheint dies aus derzeitiger Sicht für alle Beteiligten handhabbarer, insbesondere wenn man bedenkt, dass sich eventuell weitere Passanten der Demonstration anschließen möchten.
Gerade angesichts der derzeit wieder steigenden Infektionszahlen müssen wir die Entwicklung der nächsten Tage, Wochen und Monate genau beobachten und analysieren, um Gefahrenpotentiale frühzeitig zu erkennen und reagieren zu können. Daher können Demonstrationen derzeit nicht so weit im Voraus genehmigt werden, vor allem wenn sie gegen die momentan noch geltende Verordnung verstoßen würden.
Die aktuelle gültige Fassung der Rechtsverordnung der saarländischen Landesregierung gilt noch bis zum 23 August 2020. Sie wird im Zweiwochenrhythmus überarbeitet. Daher darf ich Sie an dieser Stelle noch um etwas Geduld bitten, was eine Genehmigung der von Ihnen angesprochenen Demonstration angeht.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund
Tobias Hans