Frage an Tobias Hans von Susanne D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hans
ich habe am 08.10.2018 eine Frage an Herrn Bouillon gestellt , die mir leider nicht beantwortet wurde.
Deshalb erlaube ich mir, die Frage an Sie weiter zu geben:
"Sehr geehrter Herr Bouillon,
Ich habe heute morgen in der SZ gelesen, dass die Tabakindustrie sich durch den boomenden Tabakmarkt für Wasserpfeifen wieder stabilisiert. (https://www.saarbruecker-zeitung.de/wirtschaft/sz-wirtschaft/shishas-bes ...)
Nun zu meiner Frage:
Wenn es mittlerweile überall akzeptiert ist, dass es Shisha-Bars geben darf, wieso darf es keine Raucherkneipen geben. Können Sie das bitte schlüssig beantworten. Und bitte ohne das "Personal" - Argument. Wenn es kein Personal gibt, (inhabergeführt) oder aber Mitarbeiter, die selbst rauchen und sich damit einverstanden erklären, dürfte das obsolet sein.
Ich hoffe auf eine Antwort und bedanke mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
S. D. "
Hier noch ein aktueller Nachtrag:
https://www.zdf.de/politik/frontal-21/risiko-shisha-rauchen-100.html
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir die Frage beantworten könnten
Mit Freundlichen Grüßen
S. D.
Sehr geehrte Frau Dosch,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Shisha-Bars.
Der Unterschied zwischen den von Ihnen angesprochenen Shisha-Bars und den noch vor der Umsetzung des seit Februar 2008 geltenden Nichtraucherschutzgesetzes auch im Saarland bekannten „Raucherkneipen“ liegt in den dort zum Konsum verwendeten Stoffen: Denn während das Rauchen von tabakhaltigen Produkten in geschlossenen gewerblichen Räumen (Gaststätten) strikt untersagt ist, können sog. Shiazo- bzw. Dampfsteine oder getrocknete Früchte als Tabakalternative in Shisha-Bars verwendet werden. Gerichtsurteile haben diese Differenzierung bestätigt.
Gerade vor diesem Hintergrund finden in saarländischen Städten und Gemeinden mit Shisha-Bars auch regelmäßige Kontrollen der zuständigen Behörden statt, um Verstöße gegen dieses strikte Tabakverbot und die Tabaksteuerpflicht, den Jugendschutz und auch die Einhaltung von Kohlemonoxid-Grenzwerten zu überprüfen. Werden Verstöße gegen die genannten Regelungen festgestellt, werden Bußgelder und Auflagen verhängt, die wiederum kontrolliert werden. Bei wiederholten Verstößen sind auch Schließungen von Betrieben nicht ausgeschlossen.
Abschließen kann ich Ihnen versichern, dass der CDU-Landtagsfraktion und mir persönlich der Nichtraucherschutz am Herzen liegt. Deswegen werden wir auch weiterhin regelmäßig und unangekündigt auf Kontrollen zurückgreifen und im Rahmen der gesundheitlichen Präventionsmaßnahmen auf mögliche Gefahren auch des Shisha-Rauchens hinweisen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Hans