wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren?
Sehr geehrte Herr Bacherle,
wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren? Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff in das Immunsystem. Dazu bedarf es der zwanglosen und freiwilligen Einwilligung des Patienten. Eine Impfpflicht widerspricht dem Freiwilligkeit und es entstehen Zwänge. Natürlich hofft man mit einer Impfpflicht Pandemien zu verhindern, jedoch kann und darf das Individualrecht nicht ausgehelbelt werden. Ganz zu Schweigen von den Vertrauensverlusten in die Ärzte, die ja die Patienten zwangsbehandeln müssen. Von dem Problemen mit dem Nürnberger Kodex ganz zu schweigen.
Ich würde mich über eine Rückmeldung mit Ihrer Meinung dazu freuen und hoffe inständig, daß Sie sich gegen eine Impfpflicht entscheiden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jens R.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht an mich.
Zahlreiche Studien belegen, dass die Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, vor allem mit einer Booster-Impfung, in hohem Maße vor einer Hospitalisierung bzw. einem schweren Krankheitsverlauf schützen kann. Der Impfschutz bietet somit einerseits einen Schutz für die geimpfte Person selbst, andererseits aber auch für die Gemeinschaft, da das Gesundheitswesen weniger belastet wird. Eine Erhöhung der Impfquote sehe ich deshalb als sinnvoll und notwendig an. Um dies zu erreichen, halte ich insbesondere eine verpflichtende Impfberatung für sinnvoll, damit Unentschlossene auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse von der Impfung überzeugt werden können.
Freundliche Grüße
Tobias B. Bacherle