Tobias B. Bacherle 2020
Tobias B. Bacherle
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Michael S. •

Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, damit die Urheber- und Persönlichkeitsrechte von kreativen Menschen nicht durch künstliche Intelligenzen einzelner Tech-Konzerne verletzt werden?

Ich weise in dem Zusammenhang auf folgende Pressemeldung hin:
https://www.wired.com/story/apple-spotify-audiobook-narrators-ai-contract/

Tobias B. Bacherle 2020
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

 vielen Dank für Ihre Frage zum Spannungsfeld zwischen Urheber-/Persönlichkeitsrecht und KI.

Innerhalb dieses Spannungsfeldes ist es für mich wichtig, dass wir uns einerseits neuen technischen Errungenschaften nicht verschließen, aber auf der anderen Seite weiterhin gewährleisten, dass sich kreative Arbeit lohnt. Wie ich auch im Artikel auf Golem.de (Innovationen fördern und Kreative vergüten - ChatGPT und Urheberrecht: Verlage erhalten Abfuhr aus der Politik - Golem.de) erklärt habe, hat der EU-Gesetzgeber erst einmal gute Vorgaben als Grundlage für KI-Innovationen auf den Weg gebracht. Wir müssen nun ein Auge auf die Umsetzung haben und darauf, wie die jüngsten Entwicklungen ggf. hier anders einzuordnen sind. Da eine Opt-Out Möglichkeit bereits gegeben, bin ich der Meinung, dass wir uns hier aufmerksam mit beschäftigen müssen, im Moment jedoch noch keine Nachanpassung notwendig ist. 

Mit freundlichen Grüßen

Tobias B. Bacherle

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