Ist die Impressumspflicht mit dem Datenschutz vereinbar?
Wenn ich z.B. auf einer Webseite oder in einem Blog über meine HIV-Erkrankung schreiben möchte, dann muss ich meinen vollständigen Namen und meine Privatadresse angeben und jeder Besucher kann diese einsehen. Wäre es nicht besser, die Angabe von Kontaktdaten in einer weniger invasiven Form zu ermöglichen bzw. bei nicht-kommerziellen Veröffentlichungen gar nicht zu fordern?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage an mich.
Das von Ihnen angesprochene Problem besteht durchaus und bewegt sich im Spannungsfeld zwischen der Erforderlichkeit einer Erreichbarkeit aus Gründen des effektiven Verbraucherschutzes oder der Strafverfolgung einerseits und dem von Ihnen beschriebenen berechtigten Bedürfnis nach Anonymität im Netz andererseits. Letzteres ist ein hohes Gut, weswegen wir insbesondere auf Plattformen die anonyme Nutzung weiter schützen wollen.
Entschuldigen Sie bitte auch die späte Antwort. Wir hatten hierzu zunächst das Verfahren des Digitalen-Dienste-Gesetz abgewartet, da unklar war, ob es hier bereits Änderungen geben wir oder – wie von zivilgesellschaftlichen Organisationen wie HateAid gefordert – dies im Rahmen des Gesetz gegen digitale Gewalt diskutiert wird. Nachdem für das Gesetz gegen digitale Gewalt im vergangenen Jahr bereits ein Eckpunktepapier veröffentlich wurde, stockt der Gesetzesprozess aktuell jedoch leider.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias B. Bacherle