Tobias B. Bacherle 2020
Tobias B. Bacherle
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Michael D. •

Besteht seitens der Ampelkoalition der Plan, das Reichskonkordat zu kündigen?

Sehr geehrter Herr Bacherle,

Die Frage der Sonderrechte der Kirchen (nicht zuletzt auch der Kirchenbeitragseinzug durch den Staat) beschäftigt mich und viele Menschen in meinem Umfeld schon seit geraumer Zeit. Mit der Ampelkoalition ist zum ersten Mal seit Langem eine nicht religiös geprägte Regierung am Ruder. Das gibt uns Kirchenkritikern Anlass zu Hoffnung. Die Ablösung des Reichskonkordats muss ja nicht bedeuten, dass gleich alle darin enthaltenen, z.T. vernünftigen Regeln zum Umgang mit Religionsgemeinschaften ersatzlos gestrichen werden müssen, sondern nur, dass dieser auf neue, zeitgemäße Füße gestellt wird.
Vielen Dank für Ihre Arbeit und für Ihre Erwägung einer Antwort auf meine Frage.

Michael D.
71093 Weil im Schönbuch

Tobias B. Bacherle 2020
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir als grüne Bundestagsfraktion sprechen uns für Reformen des Religionsverfassungsrechts sowie für die Umsetzung des Verfassungsauftrags zur Ablösung der Staatsleistungen aus. Wir setzen uns dafür ein, dass nach über 100 Jahren die Staatsleistungen an die Kirche endlich abgelöst werden. Wir werden im Dialog mit den Ländern und Kirchen ein Grundsätzegesetz schaffen, in dem Bedingungen für die Ablösung der Staatsleistungen festgelegt werden, die einen fairen Ablöseprozess ermöglichen.

Zudem konstatieren wir Reformbedarf beim kirchlichen Arbeitsrecht. Hierzu werden wir Schutzlücken im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schließen. Zudem wollen wir im Gespräch mit den Kirchen erarbeiten, wie eine Angleichung des kirchlichen an das staatliche Arbeitsrecht gelingen kann.

Des Weiteren treten wir für Reformen des Kirchensteuereinzugs ein. Zwar soll die Entscheidung, ob die Kirchensteuer durch das Finanzamt oder die Kirchen eingezogen wird, den Bundesländern überlassen werden, unabweisbar ist jedoch der grundsätzliche Reformbedarf des Kirchensteuereinzugs. So bedarf es etwa der Reform der Besteuerung von glaubensverschiedenen Ehen, der Kirchensteuerzahlung bei geringfügig Beschäftigten, der Sonderausgabenabzugsmöglichkeit der Kirchensteuer sowie des Datenschutzes beim Zwang zur Offenbarung der Kirchenzugehörigkeit gegenüben Dritten.

Freundliche Grüße

Tobias B. Bacherle

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