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Tino Schopf
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Frage von Samantha S. •

1. Wie stehen Sie zum Beitritt Deutschlands zum UN-Vertrag für ein Verbot von Atomwaffen? Wie zu der Forderung, dass Deutschland als Beobachter am 1. Treffen der Vertragsstaatenkonferenz teilnimmt?

Sehr geehrter Herr S.,
zum Hintergrund: Der Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) ist am 22. Januar 2021 in Kraft getreten. Bislang fehlt Deutschland bei diesem historischen Abkommen – wollen Sie das ändern? Der Vertrag entfaltet bereits Wirkung im Hinblick auf die Debatte über Abrüstung. Er ist ein wichtiger Impuls für die Ächtung von Atomwaffen, die notwendig ist, um sie komplett abzuschaffen. Das erste Treffen der Vertragsstaaten des AVV findet vom 22.-24. März 2022 in Wien statt. Weitere Informationen zur Staatenkonferenz: https://www.icanw.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-09-01_MSP.pdf

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