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Tina Rudolph
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Frage von Uwe K. •

Welchen Nachteil sollen meine Kolleginnen und Kollegen und ich vom belgischen Modell haben, wenn wir schon seit 5 Jahren keinen Cent mehr bekommen haben, vom belgischen Modell?

Sehr geehrte Frau Rudolph,
die demokratischen Parteien des Bundestages haben sich unter Missachtung des Diätenurteils des BVG einen Automatismus geschaffen, warum Sie und Wir nicht? Die Gewerkschaften machen nichts für uns, vor allem auch bei den Maßnahmen gegen die Inflation. Dass die Abgeordneten ihre Zeit im Bundestag angerechnet kriegen ist akzeptabel. Ich finde aber die Höhe nach einer Legislaturperiode ohne etwas einzuzahlen viel zu hoch, was ist ihre Meinung dazu.
MfG
U. K.

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Sehr geehrter Herr K., 

sollten Sie in den letzten Jahren wirklich keinerlei Lohnsteigerung erhalten haben, ist das natürlich gemessen an den steigenden Lebenskosten nachvollziehbar ärgerlich. In Deutschland ist es aber Usus, dass die Tarifpartner darüber verhandeln. Als Politik schalten wir uns dann ein, wenn bestimmte Standards (meist Untergrenzen wie der Mindestlohn oder dass Tarifverträge abzuschließen sind/refinanziert werden müssen wie im Gesundheitsbereich) gesetzt werden müssen. Gerade beim Mindestlohn ist das nötig gewesen, da ich mir nicht vorstellen möchte, wie es gerade denjenigen gehen würde, die bis vor Kurzem nicht mal 12€ pro Stunde verdient haben. Allerdings bin ich mir auch darüber im Klaren, dass der Mindestlohn denjenigen, die mehr verdienen, nur bedingt hilft. Allerdings sollten auch weitere Löhne durch das Abstandsgebot sukzessive steigen. Über Ihre persönliche Situation weiß ich aber zu wenig um hier einschätzen zu können, was für Sie zutrifft.

Ihr eigentlicher Punkt war aber ja auch ein anderer, nämlich die Rentenansprüche von Abgeordneten, die sich aus den Diäten ergeben. Dabei ergibt sich pro Jahr ein Rentenanspruch von 2,5% der Diät. Wenn man dies mit dem Wert eines Rentenpunktes vergleicht, stimme ich Ihnen zu, dass das im Verhältnis viel ist. Zum Teil hängt das damit zusammen, dass Abgeordnete ihrer Abgeordnetentätigkeit frei nachgehen können- und nicht schlechter gestellt sein sollen als würden sie anderweitig arbeiten/in ihre Altersvorsorge investieren. Generell finde ich aber auch, dass der Unterscheid zur normalen Rente/den Rentenpunkten nicht so unverhältnismäßig groß sein sollte, genau wie auch meiner Sicht auch Abgeordnete weiterhin in andere Säulen der Sozialversicherung einzahlen sollten, da diese eben nach dem Solidarprinzip funktioniert. Ich bin deshalb auch weiterhin gesetzlich versichert, auch wenn ich dort mehr zahle als ich vermutlich in einer Privaten KV zahlen würde. Bei der Rente habe ich aber diese Wahlfreiheit nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Tina Rudolph

 

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