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Tina Rudolph
SPD
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Frage von Martina Z. •

Sehr geehrte Frau Rudolph, Der Staat sucht vehement nach Fachkräften im Bereich Pflege und Erziehung. Wie kann es dann sein, dass diejenigen, die sich für einen der beiden Berufe entscheiden keinen

Cent während ihrer Ausbildung sehen. Diese jungen Leute müssen ein Praktikum nach dem anderen machen. Sie müssen die Prüfungsgebühren selbst bezahlen. Nur weil sie ca.vier Jahre lang eine Schule besuchen müssen. Da braucht man sich nicht wundern, wenn keiner mehr Lust hat, diesen Beruf zu ergreifen. Darauf hätte ich gerne eine Antwort. Ohne ja aber....
Mit freundlichen Grüßen
M.Z.
Leipzig

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Antwort von
SPD

Das Problemempfinden, das Sie beschreiben, teile ich absolut. Dankenswerterweise sind uns bereits einige Verbesserungen gelungen. Für die SPD war und ist es absolut nicht hinnehmbar, dass gerade in den sozialen Berufen in der Ausbildung „draufgezahlt“ werden muss, da diese für uns als Gesellschaft natürlich wichtig sind und wir sehen anhand des Fachkräftemangels, der auch bei Erzieher:innen und Pflegefachkräften immens ist, wohin uns ein Sparen/zu wenig fördern dieser sozialen Berufe geführt hat. Die Aussage, dass Auszubildende in den Bereichen Pflege und Erziehung keinen Cent sehen würden, ist aber zum Glück nicht mehr korrekt.

Alle Auszubildenden (in allen Berufen) erhalten mittlerweile grundsätzlich eine Mindestausbildungsvergütung. Diese beträgt 620 Euro für das erste Ausbildungsjahr (Stand 2023). Ab 2024 wird die Mindestvergütung für das erste Ausbildungsjahr jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst. Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr wird dem wachsenden Beitrag der Auszubildenden zur betrieblichen Wertschöpfung außerdem durch Aufschläge auf den Betrag aus dem Jahr des Ausbildungsbeginns Rechnung getragen. Die Mindestvergütung wurde 2020 durch maßgebliche Initiative der SPD eingeführt. Auch in der Schulgeldfrage für soziale Berufe gab es Fortschritte. An staatlichen Fachschulen muss kein Schuldgeld für die Erzieher:innenausbildung gezahlt werden. An einigen privaten Schulen oder Schulen in freier Trägerschaft ist das noch so. Viele Bundesländer sorgen aber auch hier mittlerweile dafür, dass das Schulgeld erstattet wird.

Die Vergütung hängt für Erzieher:innen von der Ausbildungsform ab. Die Höhe der Brutto- Vergütung für eine praxisintegrierte Ausbildung im Bereich Erziehung entspricht der Ausbildungsvergütung im Pflegebereich. Im Falle einer schulischen Ausbildung wird meistens (noch) keine Vergütung bezahlt, die Auszubildenden haben jedoch die Möglichkeit finanzielle Unterstützung (Bafög) zu erhalten. Wir setzen uns als SPD weiterhin für eine konsequente Schulgeldfreiheit und eine angemessene Ausbildungsvergütung für Erzieher:innen und in den sozialen Berufen ein.

In der Pflegeausbildung sind die Verbesserungen, die wir erreichen konnten, noch deutlicher ausgefallen: Seit dem in Kraft treten des Pflegeberufegesetzes (2020) darf kein Schulgeld mehr erhoben werden. Außerdem wurde die Bezahlung verbessert und Auszubildende erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung. Die Höhe der Brutto-Vergütung liegt in der Pflege für das jeweilige Ausbildungsjahr bei circa (Stand: 4/2022):
1. Ausbildungsjahr: rund 1.190 EUR, 2. Ausbildungsjahr: rund 1.252 EUR, 3. Ausbildungsjahr: rund 1.353 EUR.
Auch hier sehen wir aber weiteren Verbesserungsbedarf. Diejenigen, die ein Pflegestudium absolvieren profitieren beispielsweise noch nicht von der Ausbildungsvergütung, obwohl sie ebenso viele Praxisanteile absolvieren. Dies wollen wir verbessern um den Anteil derjenigen, die studieren, auf die angestrebten 10-20% zu steigern.

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