Frage an Tina Fischer von Antje B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ein Arbeitsplatzverlust ist heutzutage leider keine Ausnahmeerscheinung. In diesem Fall ist der erste Schritt der Gang zur Agentur für Arbeit. Geschieht dies das 1. Mal im Erwerbsleben, werden die persönlichen Daten des Betroffenen umfänglich aufgenommen und erfasst. Dabei wird dem Arbeitssuchenden/Antragsteller auf ALG unabhängig vom Lebensalter und Dauer des Arbeitslebens die Frage nach der Staatsbürgerschaft und etwaigen Migrationshintergrund der ELTERN des Bürgers gestellt.
WARUM? Kennen Sie den Hintergrund dieser Frage und Erfassung dieser „Abstammungsdaten“? Wofür und von wem werden diese Angaben (Herkunft der Eltern) benötigt/genutzt? Wie stehen Sie zur Erhebung genau dieser Information zur Herkunft antragstellender Bürger*innen? Ist diese Frage vereinbar/konform mit den Gesetzen und Regelungen die Tätigkeit, Verantwortung und Vollmachten der Agentur für Arbeit und die Persönlichkeitsrechte der Bürger*innen betreffend?
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da das die Bundesagentur für Arbeit betrifft, habe ich dort einmal kurz auf der Homepage geschaut. Demnach wird der Migrationshintergrund über gesonderte, freiwillige Befragungen in den Agenturen für Arbeit und Jobcentern seit Mitte 2011 erhoben. Diese basieren auf § 281 Abs. 2 SGB III i. V. m. der Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung (MighEV). Aufgrund der Freiwilligkeit der Teilnahme an der Befragung kann die Datenqualität aus verschiedenen Gründen eingeschränkt sein. Statistiken differenziert nach Migrationshintergrund liegen vor für Arbeitslose, die Grundsicherung, Leistungen nach dem SGB III, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und den Ausbildungsmarkt. (Quelle: https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Migration/Migrationshintergrund/Migrationshintergrund-Nav.html ). Unabhängig davon habe ich Frage auch an die Stabsstelle Datenschutz der Arbeitsagentur zur Stellungnahme weitergeleitet. Sollten dann weitere Informationen vorliegen, werde ich Sie umgehend informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Tina Fischer
Anfang der weitergeleiteten Nachricht:
Von: BA-Zentrale-Datenschutz
Betreff: AW: Eilt: Anfrage an die Landtagsabgeordnete Tina Fischer, Brandenburg, zum Thema Migration/Datenerhebung
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne erteilen wir Auskunft zu Ihrer Anfrage.
Die Bundesagentur für Arbeit ist gemäß § 281 Abs. 2 Satz 1 SGB III verpflichtet, den Migrationshintergrund ihrer Kundinnen und Kunden zu erheben und diesen in ihren Statistiken zu berücksichtigen. Der Migrationshintergrund darf ausschließlich für statistische Zwecke genutzt werden. Nähere Einzelheiten zur Erhebung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der sog. Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung (MighEV) geregelt. Gemäß § 2 MighEV wird der Migrationshintergrund bei allen Ausbildungs- und Arbeitsuchenden, Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhoben. Die zu erhebenden Merkmale des Migrationshintergrundes ergeben sich aus § 4 MighEV. Dazu zählt u.a. der Geburtsort mindestens eines Elternteils der/des Kunden außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland sowie die Zuwanderung eines Elternteils in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949. Die Erhebung und Nutzung des Migrationshintergrundes beruht auf einer gesetzlichen Grundlage und ist daher mit den Persönlichkeitsrechten der Bürgerinnen und Bürger vereinbar.
Wir hoffen, Ihnen mit obigen Ausführungen behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen