
(...) Ausnahme ist natürlich, wenn Kinder Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz erhalten, dann ist für sie das Essen kostenfrei. Grundsätzlich kann man natürlich eine zusätzliche Bezuschussung auch im Bereich der weiterführenden Schulen einführen. Dafür wären allerdings zusätzliche Kosten im zweistelligen Millionenbereich jährlich aufzubringen. (...)