Frage an Tim Kristian Stoberock von Christian L. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Dr. Stoberock,
können Sie erklären, warum Kinder in der Grundschule ein Geschwisterbonus bei der Schulspeisung bekommen, an weiterführenden Schulen dies aber nicht der Fall ist?
Vielen Dank
C. L.
Sehr geehrter Herr L.,
vielen dank für Ihre Frage, gerne stehe ich Ihnen auch jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung!
Zur Sache: Die Geschwisterkindregelung sieht vor, dass für das jüngste betreute Kind die volle Gebühr erhoben wird und sich für das zweite betreute Kind sich der Betrag reduziert. Das ältere Kind erhält also den „Geschwisterbonus“. Entscheidend ist, dass die Geschwister kostenpflichtig betreut werden, also beispielsweise in einer Kita, bei einer Tagespflegeperson oder in GBS. Dies entspricht den Regelungen des Kita-Bereichs und wurde von dort übernommen.
Allerdings erfolgt grundsätzlich eine Bezuschussung des Mittagessens nur für den Grundschulbereich. An weiterführenden Schulen wird das Mittagessen nicht bezuschusst. Mangels Bezuschussung gibt es dort auch kein Geschwisterbonus.
Wenn ein Kind also in die weiterführende Schule übergeht, ist der volle Betrag für das Mittagessen zu leisten. Ausnahme ist natürlich, wenn Kinder Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz erhalten, dann ist für sie das Essen kostenfrei. Grundsätzlich kann man natürlich eine zusätzliche Bezuschussung auch im Bereich der weiterführenden Schulen einführen. Dafür wären allerdings zusätzliche Kosten im zweistelligen Millionenbereich jährlich aufzubringen. Daher bezuschussen wir derzeit nur die Grundschulkinder. Selbst damit sind wir aber erheblich weitergegangen, als die meisten anderen Bundesländer. Ich habe übrigens auch einmal an einer Obewertsufe unterrichtet und weiß von dort, dass die Obertsufenschüler faktisch nicht am Mittagessen teilnehmen. Bei einer Bezuschussung käme es also auch zu Allokationsverlusten.
Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung (01772429205)!
Mit besten Grüßen
Tim Stoberock