Frage von Steffen P. • 24.08.2021
Bedeutet die heutige Pressemitteilung #CoronaHH, dass alle 12-17 jährigen Kinder nach der Übergangszeit einer faktischen Impfpflicht unterliegen? Wie ist die Schulpflicht hierbei einzuordnen?
Zwingt der Hamburger Senat damit nicht die 12-17 jährigen Kinder zur Impfung? Führt die Schulpflicht dazu, dass alle nicht geimpften Kinder zwischen 12-17 Jahren kostenpflichtige Tests durchführen müssen? Oder ist weiterhin eine Testung in der Schule ein probates Mittel? Gilt das Testergebnis dann für 48h und damit auch für die Sportangebote am Nachmittag?
Antwort ausstehend von Tim Kristian Stoberock SPD