Frage von Steffen P. • 24.08.2021
Bedeutet die heutige Pressemitteilung #CoronaHH, dass alle 12-17 jährigen Kinder nach der Übergangszeit einer faktischen Impfpflicht unterliegen? Wie ist die Schulpflicht hierbei einzuordnen?
Zwingt der Hamburger Senat damit nicht die 12-17 jährigen Kinder zur Impfung? Führt die Schulpflicht dazu, dass alle nicht geimpften Kinder zwischen 12-17 Jahren kostenpflichtige Tests durchführen müssen? Oder ist weiterhin eine Testung in der Schule ein probates Mittel? Gilt das Testergebnis dann für 48h und damit auch für die Sportangebote am Nachmittag?
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Antwort ausstehend von Tim Kristian Stoberock SPD