Wann gibt es Neues zur doppelten Staatsbürgerschaft und kann ich meine alte Staatsbürgerschaft zurückhaben?
Sehr geehrter Herr Achtermeyer,
vor einiger Zeit gab es ja die Idee zu einem Gesetzesentwurf, dass Deutschland zukünftig auf die Aufgabe einer ausländischen Staatsbürgerschaft verzicht. Nun habe ich schon lange nichts mehr davon gehört -- was ist der aktuelle Stand? Bleibt es dabei? Und dann auch: geht das auch rückwärts? Das heißt, kann ich meine "alte" Staatsbürgerschaft wieder annehmen, aber die deutsche behalten? Ich wurde in Deutschland als Kind ukrainischer Eltern geboren und bin hier aufgewachsen, aber habe keine deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Deshalb haben meine Eltern beschlossen, als ich ein Kind war, mich einzubürgern. Wie stehen Sie zum Thema doppelte Staatsbürgerschaft? Würden Sie sagen, wenn ich mich "rückbürgern" will, ist das meine Sache und dann soll ich die deutsche Staatsbürgerschaft halt wieder aufgeben?
Herzliche Grüße
Valerie M.
Sehr geehrte Frau M.,
Vielen Dank für Ihre Frage zur doppelten Staatsbürgerschaft.
Es gibt gute Neuigkeiten: Der nächste Schritt zur generellen Legalisierung der Mehrstaatlichkeit in Deutschland ist getan: Das Bundeskabinett hat den von Ihnen erwähnten Gesetzesentwurf des Innenministeriums gebilligt. Der Gesetzesentwurf sieht vor, die doppelte Staatsbürgerschaft nicht mehr nur in Ausnahmefällen zuzulassen, sondern generell im Gesetz zu verankern.
Die Pläne der Ampelkoalition erleichtern die Einbürgerung generell, insbesondere mit der Möglichkeit nach fünf oder sogar schon nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Damit werden Menschen, die schon längst Teil unserer Gesellschaft sind, endlich ihre demokratischen Mitgestaltungsrechte zugestanden.
Ob Sie die ukrainische Staatsbürgerschaft erlangen können, ohne die deutsche abzugeben, hängt maßgeblich von ukrainischem Einbürgerungsrecht ab. Mit der geplanten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts stünde ihnen von deutscher Seite allerdings nichts mehr im Weg, neben dem deutschen auch den ukrainischen Pass zu erlangen. Und das ist aus meiner Perspektive auch der richtige Ansatz.
Mit freundlichen Grüßen
Tim Achtermeyer