(...) Dem Austrittsbegehren der Gemeinde Wöbbelin ist bis heute nicht stattgegeben, die Gemeinde Wöbbelin ist weiterhin Mitglied des ZkWAL, d.h. der ZkWAL ist weiterhin in Wöbbelin abwasserbeseitigungspflichtig. Ein Entzug dieser Verpflichtung durch die Gemeinde ist, wie Sie in Ihrem Schreiben darstellen, wasserrechtlich nicht möglich. (...)
(...) Ich habe auch stets betont, dass die Entscheidung, mit welchen Maßnahmen in den jeweiligen Kleingartenvereinen die Umweltanforderungen konkret umgesetzt werden können, zwingend vor Ort zwischen den Kleingartenvereinen, der unteren Wasserbehörde und der Abwasser beseitigungspflichtigen Körperschaft abgestimmt werden müssen. Als Kleingärtner sind Sie Pächter eines Teilgrundstücks. (...)
Sehr geehrter Herr Eichmann,