Frage an Till Backhaus von Wolfgang E. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Dr. Backhaus,
Ihrer Landtagskandidatur lege ich zugrunde, dass Sie Ihr Amt als Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz zum Wohle der Bürger weiterführen wollen.
Als betroffener Eigentümer einer landwirtschaftlichen Fläche und Industriebrache in Stralsund, welche während des vermögensrechtlichen Rückgabe-Verfahrens entgegen den gesetzlichen Vorgaben von der Landesregierung unter "Naturschutz" gestellt wurde, stelle ich folgende Fragen:
- Wird es weiterhin gängige Praxis bleiben, dass den Alteigentümern die ursprüngliche, Jahrhunderte lang ausgeübte Nutzung verwehrt wird?
- Wenn die Eigentümer mit der "Pflege" ihres jetzt zum Naturschutz gewordenen Eigentums nicht einverstanden sind, zwangsbewirtschaftet werden?
- Wird zur "Pflege" weiterhin ein Familienangehöriger eines Ihrer Ministeriumsmitarbeiter eingesetzt?
- Schließt Ihr Ministerium wieder einen Vertrag mit diesem Familienangehörigen über privates Eigentum ohne Wissen und Zustimmung der Eigentümer?
- Werden wieder Fördergelder/Steuergelder eingesetzt die der Familie Ihres Mitarbeiters zugute kommen?
- Wie erklären Sie es den Bürgern/Wählern, dass jahrzehntelange Arbeit auf eigener Scholle nicht vor faktischer Enteignung schützt? Vor der Wende war es auch schon so. Da hieß es LPG, jetzt Natur- schutz.
- Welche Änderungen versprechen Sie Ihren Wählern?
- Oder wissen Sie nicht, was in Ihrem Ministerium vor sich geht?
Sehr geehrter Herr Eichmann,
ich habe mich entschlossen, Ihre Frage auf dem Postweg zu beantworten, da es zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage bereits gerichtliche Entscheidungen gibt. Ich denke, es ist nicht in Ihrem Interesse, dies in aller Öffentlichkeit auszubreiten. Zudem würde ich damit auch datenschutzrechtliche Grundsätze verletzen.
Nur soviel:
Wie Ihnen bereits in verschiedensten Schriftwechseln mit den verschiedensten Institutionen, so auch aus meinem Hause, mitgeteilt wurde, dient das NSG u.a. der Bewahrung eines Komplexes naturnaher und halbnatürlicher Biotope. Zur Erhaltung der halbnatürlichen, also auf historisch-traditionelle Nutzung angewiesenen Biotope, wie Sie die in Ihrem Eigentum befindlichen Trockenrasen darstellen, ist unter den zulässigen Handlungen ausdrücklich die landwirtschaftliche Nutzung in Form einer extensiven Beweidung der gesamten Fläche mit der Maßgabe, dass das Beweidungskonzept mit der zuständigen Naturschutzbehörde abzustimmen ist, festgesetzt. Von einem Verwehren der ursprünglichen, jahrhundertelang ausgeübten Nutzung kann also im Gegenteil keine Rede sein.
Mit freundlichen Grüßen
Till Backhaus