Frage an Till Backhaus von Jutta N. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Dr. Backhaus,
vielen Dank für die Antwort auf meine Frage vom 25.08.2011.
Leider kann man Ihrer Antwort sehr deutlich entnehmen, dass auch Sie nur einseitig informiert sind.
Ich möchte deshalb zu den Hauptaussagen (Zitaten) Stellung nehmen. Und Ihnen einige weitere Fragen dazu stellen.
1. Was soll mir diese lückenhafte Aufstellung sagen?
„106 haben sich enthalten“ Diese Aussage ist falsch. Diese Bürger haben sich überhaupt nicht an der Abstimmung beteiligt.
An der Landtags-Wahl 2006 (Für jeden noch mal nachzulesen) haben sich auch nur 59,1% der Bürger beteiligt und keiner hat behauptet 40,9% haben sich enthalten.
2. Wie stehen Sie zu demokratischen Beschlüssen der Kommunen?
„Dem Austrittsbegehren der Gemeinde Wöbbelin ist bis heute nicht stattgegeben“
3. Kennen Sie das Urteil des Verwaltungsgerichtes etwa schon?
„Die zuständige Wasserbehörde des LK LWL hat ... entschieden, ...“
Genau, Sie hat das entschieden. Argumente wurden dazu nicht berücksichtigt.
4. Warum geht es dann aber im nur 800m weit entfernten Ortsteil Dreenkrögen?
„Das Jahr 2011 geht dem Ende zu und in Wöbbelin ....“
Wenn die Wasserbehörde des LR LW die demokratische Entscheidung der Gemeinde Wöbbelin nicht abgelehnt hätte, würde das Abwasser in Wöbbelin schon längst nach Norm DIN 4261 entsorgt, was für MV laut Gesetz bis 2013 erfüllt sein soll, für die EU gilt das nur für Orte über 2000 Einwohner ab 2013.
Den Beweis erbringt der Ortsteil Dreenkrögen, in dem die Bürger sofort nach Erhalt der wasserrechtlichen Erlaubnis mit dem Bau normgerechter Kleinkläranlagen begonnen haben.
„die Wöbbeliner bezahlbare Abwassergebühren bekommen“
5. Wie soll die Bezahlbarkeit in einem Zweckverband mit 39 Millionen Schulden in Zukunft aussehen; von den Erst-Anschlussgebühren, Reparatur-, Erweiterungs- und Rückbaukosten mal ganz abgesehen?
In ein paar Jahren wird das Thema sicher wieder zur Debatte stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Nagel