Frage an Thorsten Majer von Rolf S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Majer,
wie bewerten Sie die Fragen zum Problemfeld 1 von Herrn Gula im Hinblick auf ihr Mitwirken zur Verabschiedung des Luftsicherheitsgestzes ?
Zitat:
"Die Bundesregierung hatte am 5. November 2003 den Entwurf eines Luftsicherheitsgesetzes (als Artikel 1 des Entwurfes eines Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben) beschlossen. Der Gesetzentwurf sah u.a. Vorschriften über die Amtshilfe und den Einsatz der Bundeswehr nach Artikel 35 des Grundgesetzes bei Luftzwischenfällen vor. Seitens der Union bestehen Bedenken, ob das Gesetz ohne gleichzeitige Verfassungsänderung noch verfassungskonform ist. Der Gesetzentwurf hat den Bundesrat im ersten Durchgang durchlaufen und wurde vom Deutschen Bundestag am 18. Juni 2004 beschlossen. Der Bundesrat befasste sich am 9. Juli 2004 im zweiten Durchgang mit dem Gesetz befasst. Das Gesetz bedarf zwar nicht der Zustimmung der Länderkammer (siehe Spiegel Online vom 18. Juni 2004); der Bundesrat hat aber den Vermittlungsausschuss angerufen (Artikel 77 des Grundgesetzes). In der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 24. September 2004 hat die rot-grüne Koalition gegen den Widerstand der Union das Luftfahrtsicherheitsgesetz verabschiedet. Der Bundestag wies mit der so genannten Kanzlermehrheit einen Einspruch des Bundesrats zurück. Zuvor war im Vermittlungsausschuss keine Einigung zustande gekommen. Siehe auch hier . Zu der Prüfung des Gesetzes durch den Bundespräsidialamt siehe Spiegel-Online vom 18. Dezember 2004."
Informationen aus erster Hand siehe hier: http://dip.bundestag.de/gesta/15/B025.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schneider
Sehr geehrter Herr Schneider,
ich kann größtenteils auf die Antworten, die ich Herrn Gula gegeben habe verweisen - ich sehe eine ungenügende Differenzierung in diesem Gesetz zwischen den Hobbyfliegern und den Berufspiloten.
Daher ist Ihr Unverständnis für die Regelungen gut verständlich und ich würde mich für eine entsprechende Differenzierung stark machen in Berlin.
Die CDU als auch die selbsternannte Bürgerrechtspartei FDP würden bei einem Regierungswechsel die Grundrechte derart mit Füßen treten, dass einem selbst die unguten Auswirkungen des LuftSiG einem noch harmlos vorkommen würden.
beste Grüße, Thorsten Majer