Ist es im Sinne der Leistungsgerechtigkeit sinnvoll, die Erbschaftssteuer auf Privatvermögen(ausser Betriebsvermögen)zu erhöhen und entsprechend die Einkommenssteuer zu senken/ Freibeträge zu erhöhen?
Wir Freie Demokraten lehnen neue Belastungen und eine neue Substanzbesteuerung wie etwa eine einmalige Vermögensabgabe ebenso ab wie die Wiederbelebung der Vermögensteuer. Beides ist für unsere mittelständisch geprägte Wirtschaft ein Hemmschuh bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie, weil den Unternehmen Liquidität unabhängig von deren Ertragslage entzogen wird.
Die Erbschaftsteuer sollte im Hinblick auf ihre Administrierbarkeit und das sich in diesem Zusammenhang zu ihrer Erhebung ergebende Verhältnis von Kosten und Nutzen überprüft werden. Eine Verschärfung der Erbschaftsteuer lehnen wir ab, damit die Unternehmen nicht durch Erbgänge oder eine Substanzbesteuerung gefährdet werden.
Die von Ihnen angesprochene Unterscheidung von Privat- und Betriebsvermögen im Hinblick auf die Erbschaftssteuer, halte ich für einen sehr interessanten Gedanken, dürfte aber in unserer mittelständisch geprägten Wirtschaft, in der eine solche Trennung (z.B. beim einzelkaufmännischen Betrieb) oft gar nicht erfolgt, aus unserer Sicht technisch und rechtlich nicht umsetzbar sein. Außerdem besteht dann die potentielle Gefahr von bewussten Verlagerungen des Vermögens aus steuerlichen Gründen.