Frage an Thorsten Lieb von Corina H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Lieb,
Sexuelle Gewalt ist weit verbreitet: beinahe jede siebte Frau erlebt mindestens einmal in ihrem Leben strafrechtlich relevante Sexualdelikte. Wie eine Studie des Bundesfamilienministeriums bereits vor 9 Jahren herausfand, zeigt jedoch nur jede zwanzigste Frau das ihr Angetane an. Da der Schutz vor Gewalt im Grundgesetz garantiert wird, sexuelle Gewalt jedoch strafrechtlich kaum geahndet wird, möchte ich Sie Folgendes fragen::
- Wie wollen Sie präventiv gegen sexuelle Gewalt vorgehen? Dies ist zum Beispiel in Bildungseinrichtungen wichtig, wo Heranwachsende für einen respektvollen Umgang mit eigenen Grenzen und denen anderer sensibilisiert werden können. Des Weiteren zeigte sich, dass Kampagnen, die sich an potentielle Täter richten, positive Effekte verzeichnen. Insbesondere in Hinsicht auf den kaum zu kontrollierenden Einsatz von KO-Tropfen ist das bedeutsam.
- Vielfach scheitern Gerichte daran, der Situation der Betroffenen von sexueller Gewalt gerecht zu werden, weil sie mit den Besonderheiten der Verbrechensfolgen nicht vertraut sind. Oft werden diese den verletzten Zeug*innen sogar negativ ausgelegt, anstatt sie als Indiz zu werten. Werden Sie dafür sorgen, dass bundesweit flächendeckend in Gerichten Spezialkammern für Sexualdelikte eingerichtet werden?
Anmerkung: Diese Frage wurde im Rahmen der Aktion "Wahlcheck: Wen kümmert sexuelle Gewalt?" der Initiative für Gerechtigkeit bei sexueller Gewalt gestellt. Ihre Antwort wird dort zitiert werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Corina Haurová
Sehr geehrte Frau Haurová,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Fragen.
1. Die Prävention gegen sexuelle Gewalt fängt in der Familie an. Das Vorleben eines respektvollen Umgangs miteinander sehe ich hier als entscheidenden Punkt. Des Weiteren halte ich die Aufklärung und den respektvollen Umgang miteinander in KiTa´s und Schulen für einen sehr wichtigen Baustein. Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher stehen hier vor einer großen Herausforderung; ihnen ist in der Ausbildung und darüber hinaus Unterstützung darin zu leisten, wie hier präventiv gearbeitet werden kann.
2. Nach meiner beruflichen Erfahrung ist es durchaus so, dass die verletzten Betroffenen von den Gerichten in ihrer Situation sehr ernst genommen werden. Dies ist auch unbedingt notwendig. Einen dringenden Handlungsbedarf für die Einrichtung weiterer Spezialkammern sehe ich daher nicht. Ohnehin wird die überwiegende Anzahl der Fälle vor dem Amtsgericht verhandelt.
Mit besten Grüßen
Thorsten Lieb