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Frage von Guido L. •

Frage an Thorsten Glauber von Guido L. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Umweltminister Glauber MdL,
aus aktuellem Anlass stelle ich Ihnen in Ihrer Eigenschaft als oberster Verantwortlicher für die Reaktorsicherheit aller in Bayern betriebenen kerntechnischen Anlagen Fragen.

Auf der Internetseite des Garchinger Forschungsreaktors FRM-2 (Betreiber: Technische Universität München (TUM)) befindet sich seit dem 15.05.20 ein Bericht, dass es bei der Trocknung von Ionenaustauscherharzen zu einem Montagefehler kam, was zur Folge hatte, dass der Jahresgrenzwert für C-14 (radioaktives Kohlenstoff-Isotop) überschritten wurde: https://www.frm2.tum.de/die-neutronenquelle/c-14/ . Somit handelt es sich um ein "meldepflichtiges Ereignis", welches auf der Internetseite Ihres Ministeriums bereits (ordnungsgemäß) veröffentlicht wurde: https://www.stmuv.bayern.de/themen/reaktorsicherheit/meldepflicht/meldx.php?id=352 (die Medien berichten bereits: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/garching-forschungsreaktor-tu-muenchen-radioaktivitaet-1.4910068 und https://www.spiegel.de/wissenschaft/technik/garching-tu-muenchen-meldet-austritt-von-radioaktivitaet-am-forschungsreaktor-a-c7a4b13e-2a85-4154-8186-48746d05f59f (exemplarisch)).
Lt. BR -Bericht fanden die überhöhten C-14 -Emissionen im Zeitraum 20. - 26.03. und 02. - 07.04.20 statt: https://www.br.de/nachrichten/bayern/radioaktivitaet-am-forschungsreaktor-garching-ausgetreten,Rz9Yy7D (siehe im Kapitel "Eilbedürftige Meldung").

Meine Fragen:
- Wieso erfährt die Öffentlichkeit erstmals erst am 15.05.20 von diesem meldepflichtigen Ereignis?
- Wem ist die C-14 -Grenzwertüberschreitung erstmals aufgefallen: dem Bundesamt für Strahlenschutz oder dem Labor des FRM II (siehe BR -Bericht)?
- Wann wurden Sie erstmals über dieses meldepflichtige Ereignis informiert?
- Stimmen Sie der Behauptung des Betreibers TUM, dass es zu keiner Gefährdung für Mensch und Umwelt gekommen sei, zu (immerhin wurde das C-14 über den Abluftkamin des Garchinger Forschungsreaktors in die Umwelt geblasen)?
Da der Jahresgrenzwert für C-14 bereits bis zum 07.04.20 überschritten wurde:
- Ordnen Sie jetzt an, dass der FRM-2 bis zum 31.12.20 nicht wieder in Betrieb gehen darf (bekanntlich ruht der Reaktorbetrieb seit dem 17.03.20 wg. der Coronavirus-Pandemie sowieso auf unbestimmte Zeit)?
- Wissen Sie, ob die beim FRM-2 angestellten TUM-Mitarbeiter bereits in Kurzarbeit geschickt wurden (immerhin "darf" der Steuerzahler für die laufenden Betriebskosten des FRM-2 aufkommen)?

Bei dieser Gelegenheit:
Bekanntlich rostet das Reaktorbecken des FRM-2 bereits seit kurz nach der Inbetriebnahme des Forschungsreaktors im Jahr 2004: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/reaktor-in-garching-rost-unter-beobachtung-1.1090524 (siehe hierzu die diesbezügliche PM des umweltpolitischen Sprechers und Co-Fraktionsvorsitzenden von B´90/Die Grünen im bayerischen Landtag, Ludwig Hartmann MdL: https://neu.ludwighartmann.de/wp-content/uploads/2013/07/110428_Papier_PK_FRMII.pdf ).
- Wurde die Ursache für die (anhaltenden) Korrosionserscheinungen im Reaktorbecken des FRM-2 bereits gefunden und mittlerweile (hoffentlich vollständig) beseitigt?
Falls nein:
- Warum nicht?
- Teilen Sie meine Einschätzung, dass Rost in einem vollständig aus Edelstählen gefertigten Reaktorbecken absolut atypisch ist und möglicherweise davon eine latente Gefahr ausgeht (immerhin kam es wg. Rost im Schwerwasser-Kühlsystem schon zu einem weiteren meldepflichigen Ereignis beim FRM-2: https://www.stmuv.bayern.de/themen/reaktorsicherheit/meldepflicht/meldx.php?id=240 )?

In gespannter Erwartung Ihrer baldigen, selbstverständlich ehrlichen Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen aus Eching (Lkr. Freising; ich wohne ca. 6 km Luftlinie vom FRM-2 entfernt)
(Dipl.-Ing. (FH)) Guido Langenstück

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