Frage an Thorsten Glauber von Nina V. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Glauber,
mit Verwunderung und Unverständnis habe ich mitbekommen, dass die Landesgartenschau in Ingolstadt ab kommenden Freitag für Besucher freigegeben wird, der Tierpark in Hellabrunn aber weiterhin auf unbestimmte Zeit geschlossen bleibt. Das ist mir völlig unverständlich und ärgert mich, obwohl ich selbst Ingolstädterin bin. Wo bitte schön, ist denn der Unterschied, ob ich im Zoo im Freien (!) Tiere beobachte oder auf dem Gelände der Gartenschau, ebenfalls im Freien Blumen? Ja,die Leute wollen raus in die Natur, ja,sie wollen raus ins Freie, aber wo bitte ist der Unterschied? Das ist dem Bürger völlig unverständlich und ich bin gespannt auf ihre Erklärung dazu.
Vielen Dank und Grüße nach München... N.Vogt
Sehr geehrte Damen und Herren,
„Verantwortlich für die Durchführung der Landesgartenschau ist die Stadt Ingolstadt zusammen mit der Landesgartenschau Ingolstadt 2020 GmbH als Veranstalter.
Die Entscheidung, die Landesgartenschau am 23.04.2021 unter sehr strengen Auflagen für Besucher zu öffnen, wurde von den Veranstaltern im Vorfeld mit den für den Infektionsschutz zuständigen Behörden intensiv erörtert und abgestimmt.
Bei Einhaltung von weitreichenden Schutz- und Hygienevorgaben konnte nach Auffassung der beteiligten Stellen das Gelände der Landesgartenschau einer Parkanlage gleichgestellt werden (vergleichbar dem Englischen Garten in München oder dem Klenzepark in Ingolstadt), so dass einer Öffnung unter strikten Auflagen zugestimmt werden konnte. Dieser Bewertung lagen die konkreten Verhältnisse auf dem Landesgartenschaugelände und die spezifischen Gesundheits- und Hygienekonzepte zu Grunde, die auf andere Fälle nicht ohne Weiteres übertragbar sind.
Ich begrüße diese Entscheidung ausdrücklich, da Möglichkeiten zur Erholung in der freien Natur (selbstverständlich unter Einhaltung der geltenden Schutz- und Gesundheitsregeln) gerade für die Bürgerinnen und Bürger von Städten in dieser schwierigen Zeit von besonderer Bedeutung sind.
Mit ihrer Entscheidung vom Dienstag vergangener Woche hat die Bayerische Staatsregierung entsprechende Öffnungsoptionen auch für die Außenbereiche zoologischer und botanischer Gärten beschlossen, die mit Wirkung zum 28.04.2021 in Kraft getreten sind. Auch diese Entscheidung unterstütze ich aus den oben genannten Gründen mit Nachdruck.
Thorsten Glauber“