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Thorsten Glauber
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Frage von Anita D. •

Frage an Thorsten Glauber von Anita D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Glauber,
wie kann es sein, dass man im 26 Hektar großen Landschaftspark/BotanischenGarten in Dennenlohe zum Eintritt einen neg. CoronaTest braucht sowie während des gesamten Aufenthalts im Freien eine Maske tragen muss? Warum dürfen auf dem genehmigten Gartenmarkt im Freien nur Pflanzen und Lebensmittel verkauft werden, nicht aber Keramik, Mode usw. All diese Beschränkungen scheinen für die Landesgartenschau in Ingolstadt nicht zu gelten. Wie erklären Sie sich das? Werden Sie etwas dagegen unternehmen? Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren,

„Verantwortlich für die Durchführung der Landesgartenschau ist die Stadt Ingolstadt zusammen mit der Landesgartenschau Ingolstadt 2020 GmbH als Veranstalter.

Die Entscheidung, die Landesgartenschau am 23.04.2021 unter sehr strengen Auflagen für Besucher zu öffnen, wurde von den Veranstaltern im Vorfeld mit den für den Infektionsschutz zuständigen Behörden intensiv erörtert und abgestimmt.
Bei Einhaltung von weitreichenden Schutz- und Hygienevorgaben konnte nach Auffassung der beteiligten Stellen das Gelände der Landesgartenschau einer Parkanlage gleichgestellt werden (vergleichbar dem Englischen Garten in München oder dem Klenzepark in Ingolstadt), so dass einer Öffnung unter strikten Auflagen zugestimmt werden konnte. Dieser Bewertung lagen die konkreten Verhältnisse auf dem Landesgartenschaugelände und die spezifischen Gesundheits- und Hygienekonzepte zu Grunde, die auf andere Fälle nicht ohne Weiteres übertragbar sind.

Ich begrüße diese Entscheidung ausdrücklich, da Möglichkeiten zur Erholung in der freien Natur (selbstverständlich unter Einhaltung der geltenden Schutz- und Gesundheitsregeln) gerade für die Bürgerinnen und Bürger von Städten in dieser schwierigen Zeit von besonderer Bedeutung sind.

Mit ihrer Entscheidung vom Dienstag vergangener Woche hat die Bayerische Staatsregierung entsprechende Öffnungsoptionen auch für die Außenbereiche zoologischer und botanischer Gärten beschlossen, die mit Wirkung zum 28.04.2021 in Kraft getreten sind. Auch diese Entscheidung unterstütze ich aus den oben genannten Gründen mit Nachdruck.

Thorsten Glauber“

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