Frage an Thorsten Glauber von Lydia H. bezüglich Verkehr
Die Freien Wähler schreiben auf ihrer Homepage, dass der Mensch bei ihnen im Mittelpunkt steht. Auf Ihrer Homepage lese ich, dass Ihr Ziel ist, Heimat gemeinsam mit den Menschen zu gestalten. Ihre Ausführungen in der Drucksache 16/17350 und Ihre Redebeiträge in Sachen 10 H Regelung zeigen leider, dass Ihre Politik gegen die betroffenen Bürger gerichtet ist:
Die Freien Wähler vertraten in der Debatte die These der Windkraftindustrie, dass die TA-Lärm eine valide Regelung sei, um Menschen vor Immissionen vollständig zu schützen - tatsächlich ist die TA-Lärm als einziger Bewertungsmaßstab für die Immisionsbelastung von Bürgern ungeeignet, da der in der TA-Lärm verwendete A-Filter die Schallpegel insb. im niederfrequenten Bereich nur abgeschwächt oder gar nicht bewertet.
Politik muss aber auch die Interessen der Bürger vertreten, und deswegen würde ich erwarten, dass Sie sich für Messverfahren (bspw. den C-Filter ergänzend zum A-Filter, u.a.) einsetzen, welche die tatsächliche Belastung der Menschen realistischer ermittelt.
Sie schreiben auf Ihrer Web-Seite "Der Mensch im Mittelpunkt". Ob dies auch für die Menschen gilt, denen man in 1 km und teilweise noch weniger Abstand mehrere 200m hohe Windkraftanlagen vor die Nase setzt ?
Diese Menschen sind auf 2 Jahrzehnte Schattenwurf, den optischen und den akustischen Emissionen ausgesetzt und auch passive Lärmschutzmaßnahmen helfen bei niederfrequenten Schall kaum.
Politik sollte die Aussagen der Lobbyverbände (hier der Windlobby) kritisch hinterfragen (das gilt insb. für die TA-Lärm) und sich auch für die Menschen einsetzen, die selbst keine Lobby haben, das sind meistens die Bürger in kleinen Ortschaften, die sich nicht gegen Windkonzerne wehren können.
Deswegen: Wie stehen Sie heute zu der Bundesratsinitiative der Bayer. Staatsregierung und des Landes Sachsen zur 10 H Regelung, insbesondere unter dem Aspekt, dass es bei dem 10 H Mindestabstand nachweisbar noch genügend Flächen für die Zielsetzung 1.500 WKA in Bayern gibt?
Sehr geehrte Frau Hock,
in keinster Weise vertrete ich die Auffassung, dass eine 10-H-Regelung keinen verbesserten Schutz der Menschen ermöglichen kann. Jedoch ist die rechtl. Grundlage derzeit eine andere. Durch den Artikel § 35 Baugesetz sind Windkraftanlagen im Außenbereich privilegiert. Sollten keine allgemeinen Belangen dem Bau einer solchen Anlage entgegenstehen, ist das einzige Entfernungskriterium die TA-Lärm – dadurch ist eine Bebauung allerdings auch bis 300-500 m an die Wohnbebauung möglich. Wir FREIE WÄHLER teilen die Einschätzung, dass privilegiertes Bauen sowie die TA-Lärm unzureichende Planungsinstrumente für Windkraftanlagen sind. Der Windkrafterlass der Bayerischen Staatsregierung und die dadurch entstehenden Regionalpläne bewerten viele Kriterien leider nicht wie die verkehrstechnische Erschließung der Vorrangfläche, die Anbindung an Nieder- und MIttelspannungsnetze, eine verlässliche Windhöffigkeit und herausragende Blickbeziehungen. Durch die jetzige Steuerung entsteht erheblicher Unmut in der Bevölkerung. Wir FREIE WÄHLER haben 2 Jahre lang einen Ausbauplan unter der Einbeziehung der Bürger gefordert (siehe z. B. den Dringlichkeitsantrag vom 20.06.2013, Drucksache 16/17349, Akzeptanz der Windenergie sichern - Einflussbereich der Kommunen bei Planung von Windkraftanlagen stärken). Es gilt zu überprüfen, ob eine Privilegierung nach § 35 heute noch zeitgemäß ist. Wir FREIEN WÄHLER sind der Auffassung, dass das Mitsprache- und Steuerungsrecht der Kommunen gestärkt werden muss. Die Gemeinden liegen in dem Spannungsfeld der Ausweisung einer Vorrangfläche Windkraft und der Privilegierung nach § 35 Bauen im Außenbereich. Ist eine Vorrangfläche Windkraft nicht bauleitplanerisch geplant, kann der Kommune eine Verhinderungsplanung vorgeworfen werden. Diese Zwangslage muss von den kommunalen Entscheidern genommen werden. Sollten Kommunen keine Windkraftanlagen in ihrer Gemarkung wünschen, muss ihnen ein Planungsinstrument in die Hand gegeben werden, dies auch umzusetzen. Ein fixer Meterabstand kann nur ein Baustein zur Neuordnung der Windkraftfragen sein. Die TA-Lärm als Instrument der Abstandsregelung halte ich für fragwürdig.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Glauber, MdL