ganz grundsätzlich ist denkbar, dass auch Sie in Ihrer besonderen Konstellation als Grenz-Einpendler aus Frankreich in den Genuss der Energiepauschale kommen.
Aus meiner Sicht war von Anfang an klar, dass es hier eine Lösung geben muss, die auch die Besonderheiten der Grenzgänger berücksichtigt, so dass auch diese in den Genuss dieser Teuerungskompensation kommen.
Ihr Mann dürfte nicht in den Genuss der Energiepauschale kommen. Diese wird nach dem Vorschlag der Bundesregierung über die Arbeitgeber ausgezahlt.
Dennoch sind die Vorruheständler nicht auf der mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung übermittelten Positivliste für Personengruppen, die in den Genuss der Energiepauschale kommen sollen, aufgeführt.
Eine weitere Verkürzung der Frist zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit würde die falschen Anreize setzen. Der heutige Status quo ist aus unserer Sicht ein guter und auch bewährter Kompromiss.
Aus meiner Sicht muss es hier eine Lösung geben, die auch die Besonderheiten der „Grenzgänger“ berücksichtigt