dass eine Wahlrechtsreform möglichst schnell nach der Bundestagswahl in Angriff genommen werden muss, habe ich immer betont.
Dennoch bleibe ich dabei, dass der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 23. Juni richtig war, da die afghanische Regierung zu diesem Zeitpunkt – egal ob es 350 oder 390 von 400 Distrikten waren - noch sehr große Teile des Landes kontrollierte.
Jetzt sind die Rahmenbedingungen in Deutschland jedoch völlig andere als noch im Frühjahr dieses Jahres. Mittlerweile sind 61,5% der Bevölkerung vollständig geimpft. Deshalb habe ich immer betont, dass der Weg zur Normalität den weiteren Weg in der Pandemie bestimmen muss.
Deshalb haben wir den Schutz von Prostituierten auch ganz klar in unserem Wahlprogramm adressiert. Schließlich gibt es nach wie vor trotz klarer Verbote Zuhälterei, Zwangsprostitution und Menschenhandel.
Wenn Sie meine Rede vom 23. Juni vollständig lesen oder ansehen, dann sehen Sie, dass ich mich unmissverständlich für die schnelle Aufnahme von Ortskräften im beschleunigten Verfahren ausgesprochen habe.
Ich spreche mich explizit für die weitere Stärkung bzw. den weiteren Ausbau des ÖPNV - insbesondere im ländlichen Raum - aus.