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Thorsten Frei
CDU
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Frage von Jochen T. •

Wird zu wenig gegen Straftaten aus dem Rechten Millieu unternommen, so hat sich in 3 Jahren die Zahl der Taten mit Ausländerfeindlichen Hintergrund verdreifacht in Bayern, Was unternimmt Bayern nun?

https://www.migazin.de/2025/04/22/migranten-immer-haeufiger-opfer-von-straftaten/?utm_source=mailpoet&utm_medium=email&utm_source_platform=mailpoet&utm_campaign=migletter-free_2042

In Bayern gibt es seit Jahren eine deutliche Zunahme bei rassistischen Straftaten – insbesondere Migrantinnen und Migranten werden dabei immer häufiger Opfer. Nach Angaben des Innenministeriums wurden 2024 insgesamt 1.829 sogenannte rassistisch, ausländer- bzw. antisemitische motivierte Straftaten registriert.

Dies geht aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Landtag hervor. Damit wurde der traurige Rekord aus dem Jahr 2023 (1.682) wieder übertroffen. 2022 waren es nur 1.073 Delikte.

1.349 aller in dem Kontext registrierten Straftaten (74 Prozent) wurden Tätern aus dem rechtsextremen Milieu zugeordnet.

Seit 2022 (929) zeigte sich damit ein Anstieg um 45 Prozent gestiegen. 2023 waren es 1.246 Delikte gewesen.

Wird es nun Reformen geben?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr T.,

Sie haben sicherlich Verständnis, dass ich keine Aussagen zur Arbeit der bayerischen Landesregierung treffen kann. Wenn Sie den Blick in den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD werfen, werden Sie viele klare Vorhaben ausfindig machen, mit denen wir gezielt und verstärkt gegen Kriminalität vorgehen werden.

 Wir starten eine Sicherheitsoffensive mit zeitgemäßen digitalen Befugnissen. Dafür führen wir eine dreimonatige Speicherfrist für IP-Adressen und Portnummern ein und ermöglichen der Bundespolizei zur Bekämpfung schwerer Straftaten die Quellen-TKÜ.

Wir verschärfen den Kampf gegen Organisierte Kriminalität und gegen Banden-und Clankriminalität. Dafür setzen wir auf eine vollständige Beweislastumkehr beim Einziehen von Vermögen unklarer Herkunft. Wir werden besonders Frauen besser schützen. Wir schaffen die elektronische Fußfessel für Gewalttäter gegen Frauen. Für Gruppenvergewaltigungen wollen wir den Strafrahmen grundsätzlich erhöhen, insbesondere bei gemeinschaftlicher Tatbegehung, bei Vergewaltigung und bei Herbeiführung einer Schwangerschaft.

Wir prüfen, inwieweit angesichts der gestiegenen Gewaltkriminalität und der Gefährlichkeit gefährliche Körperverletzungen mittels einer Waffe oder eines Messers beziehungsweise mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung künftig als Verbrechen geahndet werden können.

Wir verschärfen den strafrechtlichen Schutz von Einsatz- und Rettungskräften, Polizisten sowie Angehörigen der Gesundheitsberufe.

 Wir sehen bundespolitisch großen Handlungsbedarf und werden entsprechende politische Antworten geben.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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