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Thorsten Frei
CDU
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Frage von Christoph G. •

Wie stehen Sie zum Thema Minderheitenschutz in der Opposition ?

Sehr geehrter Herr Frei, Sie haben heute bzgl. der Änderung der Sitzordnung von Respektlosigkeit und Arroganz der Macht gesprochen. Der Bundestag soll sich inhaltlich betätigen und als zentraler Debattenplatz die verschiedenen Meinungen diskutieren. So auch der Alterspräsident Solms am 24.10.2017: "Das Parlament muss ein Spiegelbild der Meinungsvielfalt der Bevölkerung sein. Ich warne davor, Sonderregelungen zu schaffen, auszugrenzen oder gar zu stigmatisieren. Wir haben alle das gleiche Mandat, gleiche Rechte aber auch gleiche Pflichten. Es ist klug, sich im politischen Wettbewerb auf inhaltliche Auseinandersetzungen zu konzentrieren."
Diese Debattenkultur im Parlament bedeutet auch Fragen zuzulassen. Als langjähriger CDU-Wähler mißfällt mir die Art und Weise, wie eine gewählte Fraktion (AfD) behandelt wird, indem ihr die zustehenden Positionen (Innenausschuss, Parlamentspräsident) verweigert werden. Das kennt man eher aus Belarus. Wie sehen Sie das ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Mail. Im Grunde teile ich Ihre Auffassung, dass sich der Bundestag der inhaltlichen Debatte widmen sollte.

Auch für die AfD gilt, dass ihre Abgeordneten demokratisch gewählt wurden. Sie repräsentieren einen Teil unserer Bevölkerung und müssen deshalb auch an der Arbeit und Willensbildung im Parlament teilhaben können. Das betrifft Rechte und Pflichten gleichermaßen. Andernfalls würde dadurch nur das Narrativ der "Opferrolle" bedient und die Politikverdrossenheit in bestimmten Teilen der Bevölkerung verstärkt. Problematisch ist aber, und das macht es am Ende auch so kompliziert, dass die AfD in Teilen eine rechtsextremistische Partei ist, in der viele handelnde Personen nicht auf dem gesicherten Boden des Grundgesetzes stehen dürften. Zum Teil wird offen gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung agitiert und unsere Demokratie in Folge dessen verächtlich gemacht. Das erleben wir nahezu in jeder Debatte im Bundestag. Wegen der Gesamtumstände wird die Partei in verschiedenen Bundesländern vom Verfassungsschutz beobachtet.

Fest steht auch, dass den Fraktionen für die Ausschussvorsitze lediglich ein Benennungsrecht zusteht. Am Ende wählen die einzelnen Abgeordneten, die in ihrer Entscheidung frei sind.

Ähnlich war es im Falle des ehemaligen Rechtsausschussvorsitzenden, der in seiner Rolle überparteilich agieren und repräsentieren sollte, aber stattdessen parteipolitisch agitiert und andere Personen und Parteien verächtlich gemacht hat. Insofern war er für uns als Fraktion im Lichte der besonderen Umstände nicht länger tragfähig.

Grundsätzlich gilt für mich, dass die Umstände im Einzelfall entscheidend sind. Eine ideologische Pauschalablehnung wie durch die linken Parteien wäre jedoch falsch und kontraproduktiv. Allerdings habe ich auch den Eindruck, dass die AfD keinerlei Interesse daran hat, gemäßigte und mehrheitsfähige Kandidaten für die entsprechenden Ämter zu nominieren. Schließlich könnte dann das Narrativ der "Opferrolle" schaden nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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