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Thorsten Frei
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Frage von Knuth C. •

Sehr geehrter Herr Frei, wie sehen Sie den Gleichheitsgrundsatz des GG bzgl. der Energiepreispauschale, die nicht bei Hausfrauen, aber bei Studenten, Kinder u.a. (Nicht)Steuerpflichtigen zählt...?

Sehr geehrter Herr Frei, die Energiepreisexplosion trifft nicht nur Steuerpflichtige und Berufstätige, sondern wie spät erkannt auch Rentner, Studenten und Kinder; jeder verbraucht zwangsläufig im Alltag Energie, auch "Hausfrauen" ohne eigenes (Renten)Einkommen.
Warum erhält nicht jede(r) Steuerpflichtige(r) über seine persönliche Steuernummer, auch und vor allem bei Einkommenslosigkeit, die EPP gem. §§ 112 ff. EStG ??

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr C.,

ich kann mich an dieser Stelle nur wiederholen und auf meine bisherigen Antworten zum Thema hier bei Abgeordnetenwatch verweisen.

Erstens müsste eine solche Frage durch die Bundesregierung bzw. die sie tragenden Fraktionen beantwortet werden, die diese Hilfen, die wir als unzureichend ansehen, konzipiert und beschlossen haben.

Zweitens ist auch in meinen Augen wenig hilfreich, eine spezielle Entlastung für „Hausfrauen“ auf den Weg zu bringen. Diese leben entweder in einer Partnerschaft und damit werden sie von einer weiteren Person unterstützt, die als "Alleinverdiener" wahrscheinlich von verschiedenen Hilfen profitiert. Oder sie lebt allein bzw. in einer Bedarfsgemeinschaft und somit wird auch in dieser Krise der Unterhalt vom Staat gesichert. In jedem Falle greift für mich der Verweis auf den Gleichheitsgrundsatz zu kurz, weil sich die Lebensverhältnisse von Eltern mit Kindern, Hausfrauen, Rentner oder Studenten zu stark voneinander unterscheiden und somit auch die Hilfsbedürftigkeit in dieser Krisensituation höchst unterschiedlich ist.

Drittens haben wir eigene Vorschläge unterbreitet, die untere Einkommensgruppen und damit auch die Hausfrauen stärker entlasten würden. Schließlich sind wir der festen Überzeugung, dass dort mehr Hilfe ankommen muss, während die oberen Einkommensgruppen weniger hilfsbedürftig sind. Leider folgen die bisherigen Ankündigungen sehr stark dem Gießkannenprinzip, so dass Villenbesitzer am Ende sogar stärker profitieren als Hausfrauen oder Geringverdiener. Selbst die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hat dieses Problem adressiert, sieht aber aufgrund der Eilbedüftigkeit und der Tatsache, dass die Bundesregierung zu viel Zeit verstreichen lassen hat, kaum eine andere Möglichkeit.

Wir haben in unserem bereits Anfang September vorgestellten Entlastungskonzept vorgesehen, für die Einkommen unterhalb von 30.000/60.000 Euro (alleinstehend/verheiratet) einen Energieentlastungsbetrag (Freibetrag) bei der Einkommensteuer in Höhe von 3.000 Euro sowie zusätzlich 1.000 Euro für jedes Kind für die Jahre 2022 und 2023 pro Haushalt zu schaffen. Für Einkommen innerhalb dieser Gruppe, die von diesem Entlastungsbetrag steuerlich nicht profitieren können, muss eine der Nettoentlastung entsprechende Direktzahlung ermöglicht werden.

Seien Sie versichert, dass wir die Notwendigkeit zielgenauerer und stärkerer Hilfen im parlamentarischen Verfahren einfordern werden.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

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