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Thorsten Frei
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Frage von Hans-Peter R. •

Guten Tag Herr Frei, ich bin Beamter im Vorruhestand, ehemals bei der Telekom AG beschäftigt. Meine richtige Pension beginnt erst in ca. 2 Jahren. Steht mir die Energiepauschale von 300€ auch zu?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.,

 vielen Dank für Ihre auch aus meiner Sicht sehr berechtigte Frage und den damit verbundenen Hinweis auf einen sehr konkreten Klärungsbedarf. Der Bezug von Vorruhestandsgeld gilt rein steuerrechtlich als aktives Arbeitseinkommen. Dennoch sind die Vorruheständler nicht auf der mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung übermittelten Positivliste für Personengruppen, die in den Genuss der Energiepauschale kommen sollen, aufgeführt. Hier gilt es im vor uns liegenden parlamentarischen Verfahren eine Klärung im Sinne der Vorruheständler herbeizuführen. Schließlich unterliegen sie der Einkommenssteuerpflicht wie normale Beschäftigte, verfügen regelmäßig über ein geringeres Einkommen.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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