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Frage von Nadja W. •

Erhaltet man als Grenzgänger mit Wohnort in Frankreich und Arbeitgeber in Deutschland auch den Energiebonus

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Sehr geehrte Frau W.

vielen Dank für Ihre Mail zur Frage, ob auch die sog. "Grenzgänger" in den Genuss der Energiepreispauschale kommen werden. Aus meiner Sicht war von Anfang an klar, dass es hier eine Lösung geben muss, die auch die Besonderheiten der Grenzgänger berücksichtigt, so dass auch diese in den Genuss dieser Teuerungskompensation kommen. Schließlich sind Grenzgänger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit beziehen, im Sinn des Einkommensteuergesetzes anspruchsberechtigt und haben somit einen grds. Anspruch auf die Energiepreispauschale.

Der eigentliche Knackpunkt allerdings ist, dass die Energiepreispauschale nach den Vorstellungen der Bundesregierung über die Arbeitgeber ausgezahlt werden, weshalb unsere Grenzgänger mit Arbeitgeber in der Schweiz, in Frankreich - wie in Ihrem Falle - oder anderswo nicht ohne weiteres von dieser von der deutschen Bundesregierung auf den Weg gebrachten Entlastung profitieren könnten. Zwischenzeitlich hat aber das Bundesfinanzministerium die Problematik auch auf unseren Hinweis hin erkannt und bestätigt, dass Grenzgänger ebenfalls von der Energiepreispauschale profitieren sollen. Aber anders als die in Deutschland Beschäftigten müssen Grenzgänger die Pauschale allerdings bei ihrer Veranlagung der Einkommensteuer beim zuständigen Finanzamt beantragen. Schließlich kann Ihr Arbeitgeber in Frankreich nicht durch ein deutsches Gesetz zur Auszahlung in Form eines Gehaltszuschusses verpflichtet werden.

Mit besten Grüßen

Thorsten Frei

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