Frage an Thomas Wansch von Oliver L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Wansch,
wie stehen Sie zu den besonderen Loyalitätspflichten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft, die weit über jene des Tendenzschutzes hinausgehen und das Privatleben der Menschen zum Gegenstand von Arbeitsverträgen machen? Stimmen Sie der Aussage zu, dass beispielsweise die Rechtmäßigkeit einer Kündigung aufgrund einer Scheidung oder anderer privater Lebensverhältnisse, zumal bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Tätigkeit nicht im direkten Zusammenhang mit der Verkündigungsarbeit der betreffenden Kirche steht, mit den Grundwerten der Sozialdemokratie nicht in Einklang zu bringen ist?
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Lösch
Sehr geehrter Herr Lösch,
Wie sie sicherlich wissen, wurde die Thematik der besonderen Loyalitätspflichten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Einrichtungen kirchlicher Trägerschaft bereits in diversen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts behandelt.
Ich persönlich begrüße diese Entscheidungen nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Wansch