Frage an Thomas Strobl von Altun M. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Strobl,
Ich habe ein ganz großes Problem, wir sind verfolgte Christen und leben nun seit 20 Jahren in Deutschland. Um es in kurzen Worten zu fassen. Meinem Bruder wurde die Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis sowie alle wichtigen Dokumente für den Aufenthalt in Deutschland. Nun liegt ein Haftbefehl gegen Ihn vor; er muss das Land verlassen.
Wie gesagt wir sind geflüchtet haben kein eigenes Land sprechen nur noch Deutsch und etwas aramäisch (Muttersprache). Die Anwälte können auch nicht viel machen.
Ich bitte Sie raten Sie uns was wir machen können. Sie sind meine letzte Hoffnung. Ich kann es einfach nicht verstehen das jemand einfach so abgeschoben werden kann.
Bitte helfen Sie mir ich bin verzweifelt, ich weiss nicht mehr weiter.
Sehr geehrter Herr Mariella,
um Ihnen, wie gewünscht, sachdienliche Hinweise geben oder konkrete Hilfe leisten zu können, müsste ich Ihren Fall genau kennen, insbesondere die Aktenlage.
Nach unseren Gesetzen ist es nämlich keineswegs ohne Weiteres möglich, einen wegen seines Glaubens Verfolgten des Landes zu verweisen. Wenn nun Ihrem Bruder dennoch Abschiebung droht, ja er mit Haftbefehl gesucht wird, müssen besondere Umstände eine Rolle spielen, die ich aus der Ferne nicht beurteilen kann.
Wenn ich Ihnen also helfen soll, müssten sie mir den Fall Ihrer Familie in aller Ausführlichkeit schildern und mir Einsicht in die Ihnen als Begründung für die Abschiebung sicher zugegangenen schriftlichen Dokumente geben. Wenn Sie dies möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit meinem Wahlkreisbüro in Heilbronn unter der Rufnummer 07131 / 982 42 15 auf und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Thomas Strobl