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Thomas Strobl
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Frage von Hans M. •

Frage an Thomas Strobl von Hans M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Strobl,

Sie werden auf Spiegel Online zitiert mit dem Satz:
"Ich bin als Abgeordneter nicht dazu da, zu kontrollieren, ob die Exekutive ihre Arbeit richtig macht"

Hierzu möchte ich Ihnen entgegenhalten:

Die Kontrolle der Exekutive obliegt in Deutschland auf Bundesebene (für die Länderebene gilt Entsprechendes) originär dem Deutschen Bundestag, der als im parlamentarischen Regierungssystem einziges unmittelbar vom Volk legitimiertes Organ den Anfang der Legitimationskette bildet.

Näheres können Sie gerne dem Grundgesetz der Bunderepublik Deutschland entnehmen. Ein kurze Einführung in das Wesen unserer Demokratie finden Sie in der Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Parlamentarische_Kontrolle

Finden Sie nicht eine solche Haltung für einen gewählten Repräsentanten des Volkes und Abgeordneten des Bundestages unangemessen? Welches Verständnis von Demokratie haben Sie?

Hochachtungsvoll,

Ein Bürger und Wähler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Michel,

vielen Dank für Ihren Beitrag zum Thema "Bürgerrechte und Demokratie." Sie beziehen ähnliche Position wie der abgeordnetenwatch-Besucher Malte Diehl, weshalb ich mir erlaube, meine Antwort an ihn auch an Sie zu richten:

Ihre Anfrage bezieht sich auf eine Aussage, die ich gar nicht gemacht habe. Hier liegt eine Falsch-Berichterstattung von „Spiegel Online“ vor, die offensichtlich auf einem Missverständnis des Spiegel-Journalisten beruht. Ich monierte dies bereits beim zuständigen Redakteur.

Was ich tatsächlich im Anschluss an die Urteilsverkündung in Karlsruhe in Sachen Wahlautomaten gesagt habe, war Folgendes: Im Wahlprüfungsausschuss ist es seit seinem Bestehen geübte Praxis, Wahlfehler und deren Auswirkungen auf Wahlergebnisse festzustellen, nicht aber die Verfassungswidrigkeit von Normen zu überprüfen. Insofern ist es auch nicht Aufgabe der Abgeordneten, Rechtsverordnungen der Exekutive auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu untersuchen. Dies obliegt dem Bundesverfassungsgericht.

Diese Sachverhaltsbeschreibung geht aus dem „Spiegel Online“-Zitat nicht hervor, das deswegen so auch falsch ist.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Strobl MdB