Frage an Thomas Strobl von Robert B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Strobl,
mit Interesse, aber zugleich mit Verwunderung habe ich Ihre Pressemitteilung vom 19.12.08 zu Stasi-Vorwürfen gegen den Abgeordneten Gysi gelesen.
In der Pressemitteilung schreiben Sie
"Der Ausschuss hat als Ergebnis dieser Durchsicht festgestellt, dass auch in den neuen Unterlagen keine Anhaltspunkte enthalten sind, die den Abgeordneten Dr. Gysi von dem Vorwurf der informellen Stasi-Mitarbeit entlasten."
Verstehe ich Sie richtig, Sie haben die ganze Sache neu afgerollt, um in den neu aufgetauchten Dokumenten der sog. Birthler-Behörde nach entlastendem Material für Gysi zu suchen?
Bislang bin ich davon ausgegeangen, dass der von Ihnen geleitete Auschuss sich zur Aufgabe gemacht hat, Gysi mit Hilfe der neuen Unterlagen zusätzlich zu belasten.
Ich bitte um Aufklärung.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Berg
Sehr geehrter Herr Berg,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zu meiner Pressemitteilung vom 19. Dezember 2008 zu den Stasi-Vorwürfen gegen den Abgeordneten Dr. Gregor Gysi. Ergänzend kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Überprüfung von Abgeordneten ohne deren Zustimmung nach § 44c Abs. 2 des Abgeordnetengesetzes auf eine Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR setzt voraus, dass der zuständige Ausschuss des Bundestages zunächst konkrete Anhaltspunkte für den Verdacht einer solchen Tätigkeit oder Verantwortung festgestellt hat. Bei dieser "Vorprüfung" werden Unterlagen oder Hinweise zu dem betreffenden Abgeordneten eingehend geprüft. Gegenstand der Prüfung ist auch, ob eventuell aus anderen Materialien Rückschlüsse auf die Beweiskraft dieser Unterlagen gezogen werden können. Insoweit hat der Ausschuss auch "entlastendes" Material in seine Prüfung mit einzubeziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Strobl MdB