Frage an Thomas Strobl von Simon W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Strobl,
meine Frage geht zum Thema Airsoft.
Ich habe gehört, dass es bei Airsoftwaffen, deren Energie kleiner 0,5 Joule ist, ein Toleranzgrenze bis 0,55 Joule gibt. Ich wüsste gerne, ob es diese Toleranzgrenze wiklich gibt und wenn wo sie zu finden ist.
Danke im Vorraus
MfG Simon Wrana
Sehr geehrter Herr Wrana,
Sie haben eine Anfrage zum Thema Airsoft. Herzlichen Dank dafür. Gerne gebe ich Ihnen die gewünschte Auskunft.
Tatsächlich gibt es hinsichtlich der Bewegungsenergie von Airsoftwaffen eine gewisse Toleranzgrenze. Sie beträgt 10 %, liegt also bezogen auf den gesetzlich fixierten Richtwert von maximal 0,5 Joule pro Schuss bei den von Ihnen genannten 0,55 Joule. Hierbei handelt es sich aber wohlgemerkt um einen Durchschnittswert, wie aus dem Passus der entsprechenden gesetzlichen Bestimmung hervorgeht. Ich zitiere: "Der Wert der Bewegungsenergie von 0,5 J gilt als nicht überschritten, wenn der aus zehn Messungen resultierende Mittelwert E10 nicht über 0,55 J und die obere Toleranzgrenze für 90 % der Grundgesamtheit mit einer statistischen Sicherheit von 95 % nicht über 0,6 J liegt..." Einfach ausgedrückt, bedeutet dies: Wird Ihre Airsoftwaffe zehnmal hintereinander abgefeuert, darf ihre abgegebene Energie im Durchschnitt aller Messungen nicht höher als 0,55 J liegen -- es muss also auch Schüsse unter 0,55 J geben! - und zu keinem Zeitpunkt darf ihre Bewegungsenergie bei einer Einzelmessung den Wert von 0,6 J überschreiten (Maximaltoleranz).
Den Originalwortlaut und weitere schusstechnische Bestimmungen, die dem Waffengesetz in seiner aktuellen Fassung vom April 2008 unterliegen, finden Sie in der "Allgemeinen Verordnung zum Beschussgesetz" (kurz: Beschussverordnung). In der dortigen Anlage VI mit dem Titel "Ermittlung der Bewegungsenergie der Geschosse" ist der zitierte Passus unter Ziffer 2 abgedruckt.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Strobl MdB