Frage an Thomas Strobl von Rüdiger W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Strobl,
auf Ihrer Internetseite lese ich Ihre Aussage:
"Es kann nicht angehen, dass für Hartz-IV-Empfänger Kohle, Gas und Öl faktisch in unbegrenzter Menge kostenlos zur Verfügung stehen, während jeder normale Einkommensbezieher hier haushalten muss. Bei einer Pauschalierung entsteht der Druck, mit Energie sparsam umzugehen und die doppelte Vergeudung von wertvoller Energie und Steuermitteln zu vermeiden."
Wissen Sie nicht, das die Kommunen bereits Pauschalen pro Quatratmeter ansetzen und dabei eher abrunden?
Außerdem bemängeln Sie, dass es junge Leute gibt, die keine Lust haben zu arbeiten. Wissen Sie nicht, dass die Hartz IV-Empfänger, bei Androhung und Durchführung von Leistungskürzungen, bereits zu gemeinnützigen Arbeiten verpflichtet werden?
Ihre Forderung: Kein Recht auf Faulheit ("Jedenfalls nicht sozial alimentiert"), beziehen Sie das auch auf Finanzspekulanten, die mit Millionen und Milliarden jonglieren, ohne einen produktiven Beitrag zur Volkswirtschaft zu leisten? Wie sieht es aus mit der sozialen Verantwortung der Erben von Großvermögen, einer Erhöhung der Erbschaftsteuer?
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Weckmann
Sehr geehrter Herr Weckmann,
Sie haben eine Anfrage im Zusammenhang mit meiner Pressemitteilung „Kein Recht auf Faulheit“. Gerne nehme ich dazu Stellung.
Ich bleibe dabei: Die Ausgestaltung der Hartz-IV-Regelungen im Energiebereich ist unzureichend mit Blick auf Ressourcen schonende Sparpotentiale. Trotz erster Pauschalierungsansätze einzelner Kommunen gilt nach wie vor der Grundsatz, Kosten für Heizung und Warmwasser dauerhaft und in vollem Umfang zu ersetzen. Damit aber wird nicht der notwendige Anreiz geschaffen, mit dem knappen Gut Energie sorgfältig umzugehen.
Normale Arbeitnehmer, die zu den Wohngeldberechtigten gehören (also von der sozialen Stellung her Hartz-IV-Beziehern vergleichbar sind), unterliegen diesem Sparanreiz schon sehr viel deutlicher. Sie erhalten nur einen Drittel-Zuschuss zum Energieaufkommen (denselben Betrag, wie er als Unterstützung zur Bruttokaltmiete gewährt wird). Hier wurde also dem wichtigen Aspekt Klimaschutz durch Vermeidung von Energieverschwendung schon erfolgreich Rechnung getragen.
Bereits aus Gründen der Gerechtigkeit gilt, dass alles, was diesen Geringverdienern zugemutet wird, die als Arbeitnehmer eine große Stütze der Solidargemeinschaft sind, auch auf Hartz-IV-Empfänger Anwendung finden sollte, ja müsste.
Was meine weitere These betrifft, dass es junge Leute gibt, die keine Lust haben zu arbeiten, wird sie von Ihnen bestritten. Nun lässt sich indes nachweisen, dass Leistungsunwilligkeit heutzutage sehr wohl weit verbreitet ist. Sie brauchen nur mit Lehrern staatlicher Schulen zu sprechen, mit Betreuern von BVJ-, BVB- oder BaE-Lehrgängen privater Bildungsträger und nicht zuletzt mit Ausbildern in Praktikumsbetrieben, um zu erfahren, dass erschreckend viele arbeitsfähige junge Menschen heute bei weitem nicht das nötige Engagement an den Tag legen, um eine sinnvolle Berufsausbildung abzuschließen bzw. einer geregelten Berufstätigkeit nachzugehen.
In Lebensläufen geben manche inzwischen sogar – ohne Ironie – das Berufsziel Hartz-IV-Empfänger an, obwohl es genügend freie Stellen gibt, etwa in der Gastronomie, bei denen man sich allerdings „richtig anstrengen“ muss. Da es an dieser Bereitschaft offensichtlich fehlt, ist der Vorwurf sozial alimentierter Faulheit, den auch SPD-Politiker von Gerhard Schröder bis Kurt Beck immer wieder geäußert haben, kaum von der Hand zu weisen. Ich halte ihn deshalb aufrecht.
Ihr abschließender Hinweis auf Finanzspekulanten und Erben von Großvermögen weist meines Erachtens in eine andere Richtung und hat nichts mit obigem Thema zu tun. Die Gelder, mit denen hier, wie Sie es nennen, „jongliert“ wird, wurden am Markt erwirtschaftet, wobei ich klar sagen möchte, dass das System „ohne Regeln“ der USA vorbei ist.
Manager müssen im Sinne ihres Unternehmens und ihrer Kunden, nicht im Sinne ihres Gehalts denken und handeln. Hier brauchen wir klare Regeln. Gleichwohl kann ich Sie beruhigen, dass wir aus sozialer Verantwortung schon immer darauf achten, auch den genannten Personengruppen ihren Beitrag zur Solidargemeinschaft abzuverlangen. Ich erinnere nur an die Versteuerungspflicht von Spekulationsgewinnen sowie an die momentanen Beratungen zur sozial verträglichen Neugestaltung der Erbschaftssteuer, die vermutlich noch in der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen werden dürften.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Strobl MdB