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Thomas Strobl
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Frage von Hans K. •

Frage an Thomas Strobl von Hans K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Strobl,

warum wird aus dem Verdacht gegen Gregor Gysi, er sei Stasi-Spitzel gewesen, von Ihrer Partei so ein Wind gemacht? Ist es nicht so, dass ein Unterschungsausschuß/ Immunitätsausschuß usw. parteipolitisch geführt wird? Jeder sieht ja, wer da die Mehrheit hat.

Warum wird im Bundestag nicht gesagt, dass der Sohn von Herrn Havemann gesagt hat, dass Herr Gysi seinem Vater sehr geholfen habe. Sie können das Interview selbst in der "Mitteldeutschen Zeitung" nachlesen? Und ist eine Schuld nicht erst dann bewiesen, wenn eine Verpflichtungserklärung auftaucht?

Konnte die Stasi im Jahre 1989 nicht noch Dinge dazu schreiben? Bei kritischen Leuten usw. Ist das 100% ausgeschlossen?

In der Wikipedia habe ich mal etwas nachgeschaut. Wenn ich da "CDU-Spendenaffäre" eingebe, wird u.a. angezeigt, dass Helmut Kohl ev. SED-Vermögen umgeleitet haben könnte. Wie ist da Ihr Kenntnisstand? Oder wurde das aufgrund der Bundestagsmehrheiten einfach fallen gelassen. Damals schrieb eine Zeitung etwas von einem Deal: Die SPD sollte laut dieser Zeitung Herrn Kohl in Ruhe lassen und dafür würde die CDU/CSU Herrn Rau mit seiner Flugaffäre in Ruhe lassen. Können Sie diesen Deal bestätigen?

Wenn ich in der Wikipedia Franz Josef Strauß eingebe, zeigt es an, dass das bayerische Amt für Verfassungsschutz brisante Daten über Franz Josef Strauß angeblich mit Steuermittel aufgekauft haben soll. Entspricht das der Wahrheit?

Wieso muss der Steuerzahler so ein parteipolitsches Durcheinander finanzieren?
Gregor Gysi hat doch gar kein öffentliches Amt.

Mir kommt es leider so vor, als habe die CDU und die FDP ihre Schandtaten vergessen. Von der Flick-Affäre, über die Lambsdorff-Affäre bis zur Parteispendenaffäre nach der Jahrtausendwende( Kohl, Schäuble usw.).
Und die CDU hat ja auch zwei Blockparteien, nämlich die Ost-CDU und die Bauernpartei übernommen. Die FDP die LDPD und die NDPD. Wann wird Aufarbeitung in diesen Parteien gemacht?

Mit freundlichen Grüßen

Hans Koblinger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Koblinger,

für Ihre E-Mail möchte ich Ihnen sehr herzlich danken. Leider bin ich für eine ganze Reihe der von Ihnen aufgeworfenen Fragen der falsche Adressat. So kann ich Ihnen weder Auskünfte zur CDU-Spendenaffäre noch zur Arbeit des bayerischen Verfassungsschutzes geben. In beiden Fällen müssten Sie sich an die betroffenen Personen, respektive die genannte Einrichtung wenden.

Was den Fall Gregor Gysi betrifft, so kann ich nur wiederholen, dass der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung sowohl in der 12. als auch in der 13. Wahlperiode umfangreiche und aufwendige Verfahren nach § 44 c des Abgeordnetengesetzes durchgeführt hat. Bei einem Verfahren nach § 44 c AbgG im Immunitätsausschuss handelt es sich um ein formalisiertes Verfahren, in dem es fair zugeht und bestimmte Verfahrensgrundsätze eingehalten werden, in dem im Zweifel auch der Grundsatz gilt: In dubio pro reo, also im Zweifel für den Abgeordneten. Der Ausschuss hat sich damals seine Aufgabe nicht leicht gemacht, allein sein Abschlussbericht umfasst 70 Seiten. Auf der Grundlage der Expertisen der Stasi-Unterlagen-Behörde, der akribischen Prüfung und Bewertung der beim damaligen Bundesbeauftragten aufgefundenen Dokumente sowie der zahlreichen Stellungnahmen Gysis selbst hat der 1. Ausschuss im Mai 1998 eine -- ich zitiere -- "inoffizielle Tätig­keit des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi für das Ministerium für Staatssicherheit der ehema­ligen Deutschen Demokratischen Republik als erwiesen festgestellt". Den Bericht des Ausschusses finden Sie unter http://dip.bundestag.de/btd/13/108/1310893.pdf im Internet, so dass Sie sich selbst ein umfassendes Bild machen können. Im Rahmen seiner Nachforschungen ist der Ausschuss damals auch den von Ihnen aufgeworfenen Fragen nach dem Quellenwert der Akten des Ministeriums für Staatssicherheit und der Verpflichtungserklärung nachgegangen.

Ich möchte ferner betonen, dass die Frage nach einem neuen Verfahren nach § 44 c Abgeordnetengesetz offen ist. Der Deutsche Bundestag hat ja bereits als erwiesen festgestellt, dass Gregor Gysi inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes gewesen ist. Sicherlich besteht aber bei vielen Abgeordneten ein Interesse daran, die neuen Vorwürfe aufzuklären. Hierzu werden wir in einer Ausschusssitzung zunächst die Leiterin der Behörde für die Unterlagen der Staatssicherheit, Frau Marianne Birthler, hören.

Mit freundlichem Gruß

Ihr Thomas Strobl