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Thomas Strobl
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Frage von Lorenz F. •

Frage an Thomas Strobl von Lorenz F. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Strobl,

vor über 40 Jahren wurde die Entwicklung der Gaspreise an die des Erdöls gekoppelt. Dies aus seinerzeit relevanten Gründen. Heute sind der Gas- und der Erdölmarkt zwei völlig voneinander getrennte Märkte. Eine Stornierung der alten Regelung wäre nur allzu logisch und würde den Gasoligopolisten eine Argumentation für deren exorbitante Preissteigerungen entziehen. Warum wagen Sie sich als Politiker nicht an dieses Thema ? Ist der Einfluss des Gasoligopols zu stark ?
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüssen
LORENZ FREIBURG

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Freiburg,

für Ihre Anfrage zum Thema Gaspreisentwicklung möchte ich Ihnen recht herzlich danken.

Die rasante Entwicklung der Gaspreise und die jüngsten Ankündigungen der Gasversorger, die Preise zum Sommer weiter deutlich zu erhöhen, sind eine enorme Belastung für die privaten Haushalte und gefährden die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Aufgabe der Politik muss es daher sein, darauf hinzuwirken, die Energiepreise sowohl für die industriellen Verbraucher als auch für die privaten Haushalte auf einem bezahlbaren Niveau zu halten.

Wie die Entwicklung der Gaspreise in anderen Ländern zeigt, gibt der Ölpreis – unabhängig davon, ob der Gaspreis an den Ölpreis gekoppelt ist oder nicht – generell die Gaspreise vor. Dies liegt daran, dass die gasproduzierenden Länder sich bei der Preisgestaltung grundsätzlich am Öl orientieren. Insofern halte ich die Aufhebung der Ölpreisbindung auch nicht für das probate Mittel, um die Gaspreise in Deutschland auf ein erträgliches Niveau zu bekommen. Die Erfahrungen zeigen, dass die Entkoppelung sogar zu einem gegenüber dem Öl deutlich höheren Gaspreis führen kann. Mit Blick auf die oligopolistischen Strukturen der Gasimporteure sollten aber die Bemühungen, neue Lieferländer zu finden, weiter verstärkt und die Zusammenarbeit mit Norwegen, Nordafrika und den zentralasiatischen Staaten ausgebaut werden.

Meines Erachtens kommt der Intensivierung des Wettbewerbs auf den Energiemärkten eine ganz zentrale Bedeutung zu. Entscheidend ist hierbei der freie Zugang zu den Versorgungsnetzen. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung war daher die Energierechtsnovelle aus dem Jahr 2005. Mit ihr wurden die Voraussetzungen für die Regulierung des monopolistisch strukturierten Netzbereichs geschaffen. So wurde der Netzzugang im Gasbereich seit dem 1. Oktober 2007 deutlich erleichtert.

Die Regulierung der Netzentgelte, die einen erheblichen Teil des Preises ausmachen (beim Gaspreis ca. 25 %), zeigt mittlerweile Wirkung. Die bisher getroffenen Entscheidungen der Bundesnetzagentur weisen deutliche Kürzungen der beantragten Netzkosten auf. Die zweite Netzentgeltgenehmigungsrunde läuft derzeit bei den federführenden Regulierungsbehörden.

Eine weitere wichtige Maßnahme zur Verbesserung des Wettbewerbs im Gasbereich ist die Entflechtung der Geschäftsbereiche Netz und Versorgung innerhalb eines Gaskonzerns, bei der eine rechtliche, operationelle, buchhalterische und informationelle Trennung der Wettbewerbssparten eines Konzerns erfolgen muss.

Im Rahmen eines Maßnahmenpaketes zur Stärkung des Wettbewerbs ist am 6. November 2007 die Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze in Kraft getreten. Die Anreizregulierung der Netzentgelte soll im Monopolbereich der Netze vergleichbare Bedingungen wie im echten Wettbewerb herstellen, indem den Netzbetreibern ab dem 1. Januar 2009 Erlösobergrenzen vorgeben werden und sie sich an den effizienten Wettbewerbern messen lassen müssen. Bleiben die Netzbetreiber mit ihren Kosten unter diesen Obergrenzen kann die Differenz als Gewinn einbehalten werden. Die Verbraucher werden dann über moderate Netzentgelte von diesem System profitieren.

Eine entscheidende Bedeutung bei den Maßnahmen zur Senkung der Gaspreise hat die effektivere Ausgestaltung der bestehenden kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht im Energiesektor. Mit der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erarbeiteten und am 22. Dezember 2007 in Kraft getretenen Kartellrechtsnovelle wird dem Bundeskartellamt die Missbrauchsaufsicht über die Preispolitik der Gaskonzerne durch eine Verbesserung der Eingriffsmöglichkeiten gegenüber marktbeherrschenden Energieversorgungsunternehmen wesentlich erleichtert. Wie Bundeswirtschaftsminister Glos in diesen Tagen angekündigt hat, wird von diesen Möglichkeiten gerade mit Blick auf die anstehenden Preiserhöhungen umfassend Gebrauch gemacht werden.

Nicht zuletzt möchte ich darauf hinweisen, dass mit der Gasgrundversorgungsverordnung der Wechsel des Gasversorgers für Haushaltskunden wesentlich erleichtert wurde. Nachdem zunächst regional begrenzte Wechselmöglichkeiten bestanden, bieten nun zunehmend bundesweite Unternehmen Alternativen bei der Gasversorgung an, der Verbraucher hat so die Möglichkeit, die Preise zu vergleichen und zu einem günstigeren Versorger zu wechseln.

Die beschriebenen Maßnahmen zeigen, dass die Bundesregierung gemeinsam mit der sie tragenden Regierungskoalition große Anstrengungen unternimmt, die Wettbewerbssituation im Interesse bezahlbarer Energiepreise zu verbessern. Diesen Weg gilt es konsequent fortzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Strobl MdB