Frage an Thomas Strobl von Gertrud E. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Strobl,
ich erinnere mich, dass von Frau Birthler schon vor Jahren Stasivorwürfe gegen Herrn Gysi geäußert wurden und dieser Herr überführt wurde.
Was ist an den jetzigen, erneuten Vorwürfen von Frau Birthler neu gegenüber von vor 10 Jahren?
Wie bewerten Sie es, dass eine Bundesbeauftragte anstelle das Parlament agieren zu lassen, welches ihr Dienstherr ist, an dier Presse geht? Ich kann den Linken um Gysi und Lafontaine absolut nichts abgewinnen, bin aber der Meinung, dass Herr Gauck nicht so einen schlechten Stil gepflegt hat. Was geschieht mit der Bundesbeauftragten, wenn Sie ihre öffentlich gemachten Vorwürfe nicht stichfest untermauern kann?
Mit freundlichem Gruß
Gertrud Enkelman
Sehr geehrte Frau Enkelman,
für Ihre E-Mail danke ich Ihnen herzlich.
Es ist in der Tat so, dass der zuständige Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung damals im Rahmen einer sehr aufwendigen Untersuchung eine -- ich zitiere aus dem entsprechenden Bericht - "inoffizielle Tätigkeit des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik als erwiesen festgestellt" hat. Die Einleitung eines neuen Stasi-Überprüfungsverfahrens gegen Linksfraktionschef Gregor Gysi ist deshalb weiter offen. Der Immunitätsausschuss des Bundestags will in seiner nächsten Sitzung am kommenden Donnerstag zunächst die Stasi-Akten-Beauftragte Marianne Birthler hören und die Originalunterlagen einsehen. So können sich die Abgeordneten ein Bild über die Verdachtsmomente machen. Es ist eine offene Frage, ob ein Verfahren noch einmal nötig ist, zumal der Ausschuss nicht sanktioniert, sondern nur öffentlich macht. Zudem ist für die Einleitung eines solchen Verfahrens mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit eine hohe Hürde zu überspringen.
Was Ihre zweite Frage betrifft, so möchte ich bemerken, dass die Behörde der Bundesbeauftragten ganz explizit den Auftrag hat, die Öffentlichkeit über Struktur, Methoden und Wirkungsweise des Ministeriums für Staatssicherheit zu unterrichten. Sie soll zur historischen, politischen, juristischen und gesellschaftlichen Aufarbeitung der SED-Diktatur beitragen und aus diesem Grund erachte ich es für ganz richtig, dass Frau Birthler die Öffentlichkeit über ihre Erkenntnisse unterrichtet. Ich gehe dabei davon aus, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen handelt.
Mit freundlichem Gruß
Thomas Strobl