Frage an Thomas Strobl von Dennis K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Strobl,
in
Ihrer Antwort vom 18.04.08 zitieren Sie leider nur den Gesetzestext, anstatt auf die Frage nach dessen Bedeutung für die Praxis einzugehen.
Wenn selbst die Abgeordneten hierzu keine klare Aussage treffen können und sogar auf dieselbe Frage unterschiedliche Antworten geben (
Frau Fograscher vom 12.03.08 und
Dr. Schäuble vom 31.03.08), woher soll dann der Bürger wissen, welche Tätigkeiten als „berechtigtes Interesse“ gelten?
Gemäß Innenminister Dr. Schäuble (
09.04.08, abgeordnetenwatch) sowie der offiziellen Stellungnahme der Firma Böker vom 22.02.08 (nach einem Gespräch mit Innensenator Dr. Körting) wird ein verantwortungsbewusster Bürger durch die Gesetzesverschärfung überhaupt nicht eingeschränkt. Das Führungsverbot soll demnach nur eine Handlungsgrundlage ggü. „Messerprahlern“ darstellen.
Nach diesen Auslegungen dürfte ich auch weiterhin in der Öffentlichkeit mein Einhandmesser zum alltäglichen Gebrauch in der Hosentasche tragen, solange ich damit nicht „grundlos hantiere“. Teilen Sie diese Auffassung oder widersprechen Sie der Aussage des Innenministers?
Als Grund für die Gesetzesverschärfung werden immer wieder zwei – in meinen Augen nicht haltbare – Argumente angeführt:
1. Alle Einhandmesser sind „gefährliche Kampfmesser“.
--> Dies ist (insbesondere bei kleinen Messern) definitiv nicht der Fall!
2. Das Führungsverbot wird zu einem Rückgang der (Jugend-) Kriminalität führen.
--> Auch dies ist aufgrund der bisherigen Entwicklungen in Deutschland und anderen Ländern ( http://www.protell.ch/Aktivbereich/19Archiv/de/2004/03.187d.htm ) nicht zu erwarten!
Kritischen Fragen zum Sinn des Führungsverbotes weichen Abgeordnete meistens aus. Dies lässt den Eindruck entstehen, dass die Gesetzesverschärfung nur eine populistische Maßnahme war, um den Wählern Aktionismus vorzutäuschen!
Oder können Sie
meine Fragen an Herrn Grindel vom 29.04.08 – die ich aufgrund der Zeichenbeschränkung hier nicht nochmals aufführen kann – klar beantworten?
MfG
Dennis Kreutz
Sehr geehrter Herr Kreutz,
für Ihren Eintrag bei Abgeordnetenwatch danke ich Ihnen.
Ihre Bewertung
meiner Antwort vom 18. April nehme ich gerne zur Kenntnis. Da ich in meinen Ausführungen, bei denen ich die Ausnahmen vom Führensverbot benenne, eben gerade auf die Bedeutung für die Praxis eingehe, ist mir Ihre Kritik allerdings unverständlich.
In Ergänzung zu meinen Ihnen ja bekannten Ausführungen bestätige ich aber gerne die Aussagen des Herrn Bundesinnenministers in
seiner Antwort an Herrn Winfried Schneider vom 31. März 2008 bei Abgeordnetenwatch. Sie stehen im Übrigen in keinerlei Widerspruch zu meinen Ausführungen. Insofern hoffe ich nun, dass mit dieser Antwort auch für Sie Klarheit hergestellt werden konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Strobl MdB