Frage an Thomas Strobl von Andreas W. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Strobl,
als von mir gewählter Volksvertreter und in der Annahme Sie wie viele Rechtschaffensstrebende auch als Mitglied einer Volksbank angehören, dürfte Ihnen die am 18.8.2006 in Kraft getretene veränderte Rechtsform eingetragener Genossenschaften, die unter anderem angeblich Mitgliederrechte stärken soll, bekannt sein. Dies wurde in Mitglied aktuell 3/2007 im Interview philosophierend dokumentiert. Bedauerlich nur, dass unsere Mitglieder, ob ihrer monetären Situation unterschiedlichst, wie in Geschäftsbedingungen ersichtlich, von Verwaltungsmitgliedern nachteiligst eingestuft werden können. In über einjährigem Bemühen die Diskrepanz zwischen geschäftiger Verlautbarungs- Verkündigungen und gehandhabter Realität von dafür Verantwortlichen plausibelst erklärt zu bekommen, ist mir eine humanabschlägige Ignoranz widerfahren. Dabei geht es nur um die einfache Frage: Warum können von Anteilseignern und haftenden Mitglieder Kontoführungsgebühren, gemessen nach Zahlungseingang und Kontostand abgestuft einbehalten werden? Ist das BGB konform? Wenn ja, wie begründet.
Wäre diesbezüglich eine Anfrage an die Legislative möglich und würden Sie eine solche zum Denken vor allem zum Handeln anregende befürworten?
Sehr geehrter Herr Weber,
für Ihre E-Mail möchte ich Ihnen sehr herzlich danken. Mit der Reform des Genossenschaftsrechts im Mai 2006 sind die Minderheitenrechte in den Genossenschaften deutlich gestärkt worden. Unter anderem ist das dadurch geschehen, dass einer Minderheit der Genossen das Recht zugestanden wurde, eine Generalversammlung einzuberufen, die die Vertretersammlung abberufen kann. Das Gesetz ist damals im Übrigen mit parteiübergreifendem Konsens vom Deutschen Bundestag beschlossen worden. Bis auf die LINKE hat keine Fraktion der Reform ihre Stimme verweigert. Was die Rechtmäßigkeit Ihrer Kontoführungsgebühren betrifft, so vermag ich den Sachverhalt aufgrund Ihrer Schilderung kaum zu beurteilen. Weiterführende Informationen wären hier notwendig. Zahlreiche Banken bieten inzwischen auch kostenlose Girokonten an.
Mit freundlichem Gruß
Ihr
Thomas Strobl