Frage an Thomas Strobl von Eduard S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Strobl,
im hessischen Wahlkampf wurde das Thema Jugendgewalt und die überproportionale Häufigkeit von Gewalttätern mit Migrationshintergrund thematisiert. Die Wahl ist vorbei, das Problem bleibt jedoch bestehen. Meine Frage: Wird die CDU-Fraktion im Bundestag das Thema aufnehmen? Wird sie Vorschläge unterbreiten, wie dem Problem der Jugendgewalt begegnet werden kann?
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Schulz
Sehr geehrter Herr Schulz,
für Ihre E-Mail darf ich Ihnen sehr herzlich danken. Auch wenn es den Sozialdemokraten im hessischen Landtagswahlkampf geschickt gelungen ist, einen gegenteiligen Eindruck zu erwecken: Die CDU hat das Thema „Jugendgewalt“ schon vor Jahren aufgegriffen und eine ganze Reihe konkreter Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Phänomens vorgeschlagen. Selbstverständlich werden wir auch weiterhin auf die Umsetzung unserer Ideen drängen. Die am 5. Januar vom Bundesvorstand beschlossene Wiesbadener Erklärung ist hiervon beredter Ausdruck. Die Bundeskanzlerin hat dies nachdrücklich bekräftigt.
Die Welle von Gewalttaten, die mit dem brutalen Übergriff auf einen Rentner auf der Heilbronner Theresienwiese zu Beginn des Jahres auch unsere Region erfasst hat, mag auf drastische Weise erneut in das öffentliche Bewusstsein gespült haben, dass sich unsere Gesellschaft einer zunehmenden Gewaltbereitschaft junger Täter gegenübersieht. Neu ist diese Entwicklung aber nicht und schon gar nicht ein vom hessischen Ministerpräsidenten erfundenes Wahlkampfthema. Auf Initiative Baden-Württembergs hat der Bundesrat vor fünf Jahren (!) einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Jugenddelinquenz beschlossen, dessen Beratung im Bundestag seither von der SPD blockiert wird. Mit dem Beschluss liegen alle Forderungen – die grundsätzliche Anwendung des Erwachsenenstrafrechts im Alter von 18 bis 21, die Anhebung der Jugendstrafe von 10 auf 15 Jahre bei Schwerstverbrechen, der Warnschussarrest und die Einführung eines Fahrverbots als eigenständige Sanktion – seit Jahren sträflich vernachlässigt auf dem Tisch, von denen die SPD jetzt behauptet hat, sie seien eigens von Roland Koch als Wahlkampfelixier zusammengebraut worden.
Hinzukommen muss auch die zwingende Ausweisung von Ausländern bei Verurteilung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von einem Jahr ohne Bewährung, und nicht erst bei einer Freiheitsstrafe ab drei Jahren. Sicherlich, sehr geehrter Herr Schulz: Die beste Kriminalpolitik ist Prävention, die Erziehung zu Gewaltlosigkeit und Toleranz. Aber man muss auch die Gruppe der Intensivtäter in den Blick nehmen, bei denen das 100. Erziehungsgespräch keine Wirkung hinterlässt.
Selbstverständlich müssen wir auch davon sprechen, dass ausländische Jugendliche an den schweren Straftaten einen überproportional hohen Anteil haben. Wenn man berücksichtigt, dass weniger als zehn Prozent der Bevölkerung Ausländer sind, sprechen die Zahlen des Statistischen Bundesamtes nach denen in den letzten Jahren rund 20 Prozent aller Jugendstraftaten von Ausländern begangen wurden, eine deutliche Sprache.
Es geht dabei nicht um pauschale Verurteilungen, aber die Bekämpfung des Problems beginnt mit dem ehrlichen Nennen dieser Zahlen. Anlässlich einer von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion abgehaltenen Expertentagung mit über 300 Teilnehmern hat sich die Union Ende Januar im Übrigen erneut mit dem Thema „Jugendgewalt“ auseinandergesetzt. Von Fachleuten und Praktikern haben wir uns ihre Eindrücke und Analysen schildern lassen, um das Problem noch besser angehen zu können. Die Aussagen der Experten haben uns nicht nur in unserer Überzeugung von der hohen Bedeutung des Themas, sondern auch in der Richtigkeit der oben genannten Vorschläge bestärkt. Es gibt also für die Union keinen Grund, nach der hessischen Landtagswahl von diesem Thema abzulassen.
Mit freundlichem Gruß
Ihr Thomas Strobl