Frage an Thomas Strobl von Georg Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
1.) Zu Ihrer Pressemitteilung vom 2.2.07 stellen wir Bürger fest, dass nicht das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln gegen den Abgeordneten Bernd Scheelen wegen Untreue in einem besonders schweren Fall einen groben Fehlgriff darstellt, sondern die ständige und extrem großzügige "Selbstbedienung" der Abgeordneten zu Lasten und zum Schaden der Bürger, die strafrechtlichen Vergehen von Abgeordneten und ihre Arroganz, die sich für uns Bürger auch in Ihrer vorgenannten Pressemitteilung äußert.
2.) Der Deutsche Bundestag hat im Frühjahr 06 zwei öffentliche Petitionen zur
a) Bekämpfung der Korruption,
b) Demokratisierung des Petitionswesens beim Bundestag
nicht angenommen.
Die beiden Petitionen können unter http://kuechenkabinett.org nachgelesen werden.
3.) Jährlicher Schaden in Deutschland aufgrund von Korruption: 50 Milliarden Euro.
4.) Der Bundestag hat das UN-Abkommen zur Bekämpfung von Korruption im Gegensatz zu Frankreich und ca. 40 weiteren Staaten bisher nicht ratifziert.
5.) Im Juli 06 hat der Unterzeichner alle Fraktionen des Bundestages und den Geschäftsordnungsausschuß, dem Sie vorsitzen, mehrfach angeschrieben und entsprechende Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung in Deutschland gefordert (unter http://kuechenkabinett.org nachzulesen). Praktisch hat bis heute niemand darauf reagiert.
6.) Es ist noch nie ein Abgeordneter gemäß § 108 e StGB wegen Bestechung verurteilt worden. Dieser Zustand mit der völlig unzureichenden Gesetzesfassung des § 108 e StGB soll nach dem Willen der deutschen Abgeordneten entgegen den UN-Forderungen weiter bestehen bleiben.
7.) Wie zerrüttet das Verhältnis der Deutschen zur Politik geworden ist, können Sie z.B. in der am 27.12.06 veröffentlichten Forsa Umfrage nachlesen: danach glauben 82 % der Deutschen, dass die Politiker auf die Interessen des Volkes keine Rücksicht nehmen.
Sehen Sie immer noch keinen dringenden Handlungsbedarf für die Abgeordneten und nur "grobe Fehlgriffe" der Staatsanwaltschaft.
Sehr geehrter Herr Zenker,
im Falle des Abgeordneten Bernd Scheelen geht es entgegen Ihrer Annahme nicht darum, einen Akt der „Selbstbedienung“ oder gar Korruption zu decken, sondern darum, dass der von der Staatsanwaltschaft Köln vorgetragene Sachverhalt den für die Prüfung der Immunität zuständigen Ausschuss nicht vom Vorliegen eines ausreichenden Tatverdachts hat überzeugen können. In diesem Fall ist es die aus Artikel 46 des Grundgesetzes abgeleitete Aufgabe des Ausschusses, den Abgeordneten vor unberechtigter Strafverfolgung und vor Behinderung seiner Mandatsausübung zu schützen. Dementsprechend wurde die Entscheidung sowohl im Ausschuss als auch im Plenum des Deutschen Bundestages von allen Fraktionen getragen und einstimmig getroffen.
Hinsichtlich der von Ihnen im vorigen Jahr beim Bundestag eingereichten Petitionen zur Korruptionsbekämpfung sowie zum Petitionsrecht hat Ihnen der Petitionsausschuss seine Gründe für die Nichtannahme als „öffentliche Petitionen“ ausführlich dargelegt. Er hat Sie auch darauf aufmerksam gemacht, dass nicht öffentliche Petitionen, und das heißt ausschließlich: Petitionen, die nicht vom Deutschen Bundestag in das Internet eingestellt werden, ebenso sorgfältig bearbeitet werden wie öffentliche, sodass Ihnen aus der Ablehnung als „öffentlicher Petition“ kein Nachteil entstanden ist. Im Übrigen haben Sie die Schreiben des Petitionsausschusses inzwischen in Ihrer Eingabe bei „abgeordnetenwatch“ veröffentlicht, sodass ich auf die näheren Einzelheiten hier nicht noch einmal eingehen muss. Die von Ihnen dann im Juli 2006 unter anderem auch an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung gerichteten Vorschläge zur Korruptionsbekämpfung sind von dem nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages für Eingaben zuständigen Petitionsausschuss in den oben genannten Verfahren bereits behandelt worden. Ich habe jedoch zusätzlich die Obleute des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung von Ihrem Anliegen unterrichtet.
Das von Ihnen angesprochene UN-Übereinkommen gegen Korruption ist Grundlage für kommende Gesetze in diesem Bereich. Dabei wird es darum gehen, das deutsche Recht diesen Vorgaben anzupassen und bei der Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung einige Besonderheiten, wie z. B. die Schwierigkeiten bei der exakten Umgrenzung des Pflichtenkreises von Abgeordneten, genau zu prüfen. Wir werden diese Prüfung mit aller Sorgfalt vornehmen.
Mit freundlichem Gruß
Ihr Thomas Strobl