Frage an Thomas Strobl von Zsolt R. bezüglich Familie
Hallo Herr Strobl,
Ich hätte Fragen zum Elterngeld.
Was halten Sie von den maximal unflexiblen Regelungen von Elterngeld? Damit meine ich, dass Elterngeld für die Väter nur ab dem Geburtstag des Kindes für 1 Monat genommen werden kann. Mann kann also wenn das Kind am 14.12 geboren ist kein Elterngeld für z.B Januar beantragen, nur vom 14.12 bis 13.01 oder 14.01- 13.02 usw. Und wenn man bis zur Geburt gearbeitet hat und Gehalt erhält, wird dann dementsprechend das Elterngeld gekürzt. Als Arzt in Elternzeit erhält man so nur den Mindestbetrag (wenn überhaupt). Ist das das Ziel der Regelung?
Wieso werden Mehrlinge diskriminiert? Es sind zwei Geburten, man muss alles doppelt bezahlen, aber von staatlichen Seite werden die Kinder als ein Kind behandelt (plus einem geringen Aufschlag). Der zweite zählt nicht?
Wieso braucht man zum Ausfüllen eines Elterngeldantrages hellseherische Fähigkeiten und ein BWL-Studium? Wie kann ein freiberuflich Tätiger im Januar sagen wieviel er im nächsten Oktober verdienen wird?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Mit freundlichen Grüssen
Zsolt Rausch